Auch wenn das Mietverhältnis beendet ist, kann der Vermieter die Kaution länger als ein Jahr behalten.

Mieter können nicht davon ausgehen, die Kaution sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuerhalten. Denn Vermieter dürfen zumindest einen angemessenen Teil des Geldes behalten, bis alle Nebenkosten abgerechnet sind, erläutert der Deutsche Mieterbund mit Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 71/05).

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Die Zeitspanne für die Rückzahlung hängt vom Einzelfall ab. Die Frist könne sechs Monate und mehr betragen, entschieden die Richter. Denn der Vermieter entscheidet, ob und in welcher Weise er die Kaution zum Ausgleich seiner Ansprüche noch benötigt und verwenden will.

Das gelte zumindest dann, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist, erläutert der Mieterbund.

Allerdings müsse der Mieter laut Gesetz spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Betriebskostenaufstellung erhalten haben.

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(dpa)