In der Heizperiode muss die Heizung funktionieren. Ist das nicht der Fall, dürfen Mieter die Zahlungen mindern. Fällt die Heizung ganz aus, können sie fristlos kündigen.
In der Heizperiode muss die Heizung funktionieren. Ist das nicht der Fall, dürfen Mieter die Zahlungen mindern. Fällt die Heizung ganz aus, können sie fristlos kündigen.
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Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Tagsüber - von sechs bis 23 Uhr - muss die Wohnung auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius geheizt werden können. Nachts reichen 18 Grad aus. Beim Warmwasser werde eine Temperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Es darf außerdem nicht zu lange auf sich warten lassen - spätestens nach zehn Sekunden muss warmes Wasser aus dem Hahn kommen.
Die Heizsaison ist nicht gesetzlich festgelegt - sie wird im Mietvertrag vereinbart. Üblicherweise startet sie am 1. Oktober.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
Debatte über Urheberrecht
Wenn schon solche Berichte , dann vollständig und ganz !
Macht der Mieter keine Mängelanzeige kann er eben nicht die Miete kürzen !
Ist das nicht der Fall, dürfen Mieter die Zahlungen mindern.
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Auch erst nach Mängelanzeige.