Von Nikolaus Piper

Amerikanische Staatsanwälte glauben, dass US-Kunden mit Konten der Großbank UBS Steuern hinterzogen haben. Nun wollen die Ermittler Einsicht in die Akten - und bedrohen so das Bankgeheimnis der Eidgenossen.

Das schweizerische Bankgeheimnis steht vor dem Aus. Staatsanwälte des amerikanischen Justizministeriums verlangen von der Großbank UBS Auskunft über die Daten von Tausenden amerikanischer Kunden, die im Verdacht stehen, Steuern hinterzogen zu haben. Unterdessen trat weiteres Führungspersonal der Bank zurück.

Krisenstimmung bei der UBS: US-Ermittler wollen Konten der Großbank knacken. (© Foto: AP)

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Die Strafverfolger stellten am Montag bei einem Gericht in Miami den Antrag, die Herausgabe der Daten notfalls erzwingen zu dürfen. Dabei handeln die Staatsanwälte im Auftrag der Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS). Der Aktienkurs von UBS brach zeitweise um sechs Prozent auf 20 Franken ein.

Die UBS ist der größte Vermögensverwalter der Welt. Die Großbank mit Sitz in Zürich hat mehr Mitarbeiter in den Vereinigten Staaten als in der Schweiz. Der Vorstoß der amerikanischen Behörden ist ein neuer schwerer Schlag für die von der Finanzkrise schwer getroffene Bank. Für die USA hat der Verdacht auf Steuerbetrug über UBS-Konten eine ähnliche Bedeutung wie die Ermittlungen gegen Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel und dessen Liechtensteiner Konten in Deutschland. Sollte UBS wirklich gezwungen werden, Kundendaten an die US-Behörden weiterzuleiten, wäre das Schweizer Bankgeheimnis in seiner Substanz getroffen.

Scheinfirmen als formale Eigentümer

Im Mittelpunkt der Affäre steht Bradley Birkenfeld, ein ehemaliger Kundenberater der UBS, der in Fort Lauderdale (Florida) wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht steht. Birkenfeld arbeitet inzwischen mit den Steuerbehörden zusammen und legte am 19. Juni ein umfassendes Geständnis ab. Er habe US-Kunden dabei geholfen, ihr Vermögen vor dem Fiskus zu verstecken. Unter anderem habe er ihnen geraten, Kunstwerke und Juwelen zu kaufen und diese in Schweizer Tresoren zu verstecken.

Nach Aussage Birkenfelds haben Amerikaner bei UBS 20 Milliarden Dollar in Konten versteckt, von deren Existenz die Steuerbehörden nichts wissen. Amerikaner müssen Auslandskonten dem IRS melden, sobald der Saldo 10.000 Dollar überschreitet.

Die US-Ermittler haben nun den Verdacht, dass UBS-Kunden die wahre Natur dieser Konten dadurch verschleiert haben, dass sie Scheinfirmen als formale Eigentümer vorschalteten. John DiCicco, der zuständige Staatsanwalt im Justizministerium, erklärte, seine Behörde arbeite eng mit der Schweizer Regierung und der UBS zusammen, um Informationen über diese Konten zu bekommen.

"Wir sind aber auch darauf vorbereitet, unsere Ansprüche juristisch durchzusetzen, falls die Gespräche keinen Erfolg haben sollten." Die UBS versicherte ihrerseits, eng mit den Schweizer und den amerikanischen Behörden zusammenzuarbeiten, "um in jenen Fällen umgehend Informationen bereitstellen zu können, in denen der Verdacht besteht, dass Offshore-Gesellschaften mit der Absicht gegründet und betrieben wurden, um in den Vereinigten Staaten Steuerbetrug zu begehen."

Weitere Rücktritte

Hier ist die Wortwahl entscheidend: Steuerbetrug ist in der Schweiz strafbar, Steuerhinterziehung nicht. Wenn Kunden die Behörden betrogen haben, zum Beispiel durch gefälschte Unterlagen, haben Schweizer Banken auch bisher schon mit ausländischen Ermittlern zusammengearbeitet. Würden sie dies jedoch im Falle bloßer Steuerhinterziehung tun, würden sie schweizerische Gesetze verletzen.

In der Erklärung des amerikanischen Justizministeriums ist dagegen ausdrücklich sowohl von Steuerbetrug als auch von -hinterziehung die Rede. Dies gibt dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung. Im Jahr 2000 hatte der IRS mit Hilfe von Gerichten die Kreditkartengesellschaften Mastercard, Visa und American Express dazu gezwungen, die Daten von Steuersündern herauszugeben.

Die Schweiz steht wegen ihrer Behandlung von Steuerhinterziehern auch in Europa unter massivem Druck. Aufgrund einer bilateralen Vereinbarung arbeiten die Schweizer Behörden mit der EU bereits bei der Verfolgung von Mehrwertsteuer-Vergehen zusammen. Außerdem wird von Konten von EU-Bürgern eine pauschale Zinsabschlagsteuer abgeführt.

Am Dienstag kündigten vier Verwaltungsratsmitglieder der UBS ihren Rücktritt an. Die Nachfolger sollen bei einer außerordentlichen Generalversammlung am 2. Oktober gewählt werden.

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(SZ vom 02.07.2008/tob)