Interview mit Sozialrichter Jürgen Borchert:"Fünf Euro mehr sind im Vergleich zynisch"

Das Bundesverfassungsgericht hatte bei Festlegung der Hartz-IV-Sätze ein realitätsgerechtes Ergebnis gefordert. Der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert war einer der Initiatoren des damaligen Verfahrens. Er sagt, ob die Vorschläge von Arbeitsministerin von der Leyen dem gerecht werden.

Hans von der Hagen

Sozialrichter Jürgen Borchert, 61, war einer der Initiatoren des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts zur Hartz-IV-Gesetzgebung: Er sitzt dem 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts vor. Dieser hatte in Karlsruhe die erste der drei Vorlagen eingereicht, in denen die Hartz-IV-Gesetzgebung moniert wurde.

PFLEGEVERSICHERUNG  IN TEILEN VERFASSUNGSWIDRIG

Jürgen Borchert: "Ich sehe mehr Fragen als Antworten und bin äußerst gespannt auf die parlamentarische Auseinandersetzung."

(Foto: DDP)

sueddeutsche.de: Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass die Hartz-IV-Sätze in einem transparenten Verfahren festgelegt werden müssen. Ein realitätsgerechtes Ergebnis soll vorliegen. Erfüllt die Bundesregierung diesen Anspruch mir ihren Vorschlägen?

Jürgen Borchert: Nicht wirklich. Erstens wurden die Daten sehr spät und unter Begleiterscheinungen bekanntgegeben, welche von den Wohlfahrtsverbänden nicht ohne Grund als suspekt bezeichnet wurden. Zweitens blicken selbst die Sachverständigen bei den Rechenwerken nicht durch: Wie hat man die Referenzgruppe eigentlich genau definiert? Offenbar hat man die Bezugsgruppe, die Gegenstand des Karlsruher Urteils war, nämlich gravierend verändert.

sueddeutsche.de: Inwiefern?

Borchert: Völlig unklar ist, wie man die Bezieher von Erwerbseinkommen unter Grundsicherungsniveau ohne Aufstockung, die "versteckten" und "verschämten" Armen, herausgerechnet haben will. Das ist ein erheblicher Anteil, wie verschiedene Studien zeigen. Kurzum: Ich sehe mehr Fragen als Antworten - und bin äußerst gespannt auf die parlamentarische Auseinandersetzung. Das ist ja der wichtigste Fortschritt gegenüber früher, als man die Regelsätze noch in einem dubiosen Verfahren in Hinterzimmern ausbaldowerte.

sueddeutsche.de: Die Bundesregierung wollte ursprünglich die Ausgaben der untersten 20 Prozent der Bevölkerung betrachten, jetzt wurden bei Ein-Personen-Haushalten nur die untersten 15 Prozent berücksichtigt. Wurde da getrickst?

Borchert: Die öffentlichen Statements und die Unterlagen in Schriftform stimmen nicht überein. Hier besteht Aufklärungsbedarf. Es rächt sich hier unmittelbar, dass die Bundesregierung nicht mit den Experten der Wohlfahrtsverbände so offen und vertrauensvoll zusammengearbeitet hat, wie sich die Richter in Karlsruhe das offenbar vorgestellt hatten.

sueddeutsche.de: Um fünf Euro werden die Sätze für Erwachsene erhöht, die Sätze für Kinder werden - gewissermaßen gnadenhalber - nicht gesenkt. Findet damit das Recht auf eine menschenwürdige Existenz genügend Beachtung?

Borchert: Das Grundgesetz nennt keine Beträge. Das Bundesverfassungsgericht hält insoweit eine Evidenzkontrolle für ausreichend, die wiederum nach der Karlsruher Rechtsprechung "eher Anforderungen des Verfahrens" beinhaltet. Transparenz ist also oberstes Gebot. Und Nachvollziehbarkeit entscheidend.

sueddeutsche.de: Alkohol und Tabak wurden aus dem Mindestanspruch kurzerhand herausgerechnet. Wird nach Kassenlage entschieden, wie ein menschenwürdiges Dasein heute aussieht?

Borchert: Dieser Aspekt scheint mir auch gravierende Fragen der methodischen Stringenz aufzuwerfen. Hätte man, wenn man diese Genussmittel herausrechnet, dann nicht als Referenzpersonen Nichtraucher und Müslifreaks heranziehen müssen? Mit der Frage nach der Armutsdefinition nach Kassenlage schneiden Sie im Übrigen den Punkt an, den ich am Urteil vom Februar für besonders kritikwürdig halte. Unser Senat hatte nämlich im Vorlagebeschluss vom Oktober 2008, der das Ganze ins Rollen brachte, darauf hingewiesen, dass die Betrachtung der Armutsentwicklung ohne die Einbeziehung der Einkommens- und Vermögenslagen an der Spitze der Pyramide zwangsläufig nur schiefe Ergebnisse liefern kann und tendenziell spaltungsverschärfend zwischen oben und unten wirken muss.

sueddeutsche.de: Was hatte das Verfassungsgericht dazu gesagt?

Borchert: Diese entscheidende Verteilungsfrage hatten die Karlsruher Richter nicht aufgegriffen. Aus meiner Sicht ein ernsthaftes Manko. Wer heute auf ein- und derselben Zeitungsseite die Nachricht lesen muss, dass über 50 Banker der vom Steuerzahler gestützten Commerzbank mehr als 500.000 Euro verdienen, der muss die fünf Euro mehr für Hartz-IV-Bezieher als zynisch empfinden.

sueddeutsche.de: Es wird ein Bildungspaket geben, das in Form von Sachleistungen Hartz-IV-Kinder zusätzlich unterstützen soll. Ist das ein guter Weg?

Borchert: Bildung ist zunächst immer gut. Gut ist auch, dass der Bund hier die Garantenstellung hat. Problematisch wird es aber, wenn man meint, Kinder an den Eltern vorbei oder über die Eltern hinweg bilden und damit erziehen zu müssen. Für die populäre These, dass Hartz-IV-Eltern ihre Kinder nicht richtig erziehen können, gibt es keinerlei empirischen Beleg. Einzelfälle des Erziehungsversagens gibt es in allen Schichten. Deshalb lässt sich dieser Weg kaum mit dem staatlichen Wächteramt rechtfertigen. Im Übrigen fehlt es an Klarheit darüber, wie diese Bildungsleistungen genau erbracht werden sollen.

sueddeutsche.de: Hartz-IV-Sätze werden oft als Bedrohung für den Arbeitsmarkt angesehen, weil sich Arbeit nicht mehr lohnt. Wie sieht die Balance zwischen Sozialstaat auf der einen und einem funktionierenden Arbeitsmarkt auf der anderen Seite aus?

Borchert: Im Karlsruher Urteil steht, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Damit ist das sogenannte Lohnabstandsgebot tot.

sueddeutsche.de: Hat der Staat das Lohnabstandsproblem nicht selbst geschaffen?

Borchert: Das Lohnabstandsproblem ergibt sich aus zwei Ursachen, für die beide der Gesetzgeber verantwortlich ist. Vor allem nämlich aus dem Abgabenkeil, den die Sozialversicherung zwischen Brutto und Netto schiebt. Darunter leiden vor allem Familien, die trotz drastisch geringerer Leistungsfähigkeit dieselben Beitragssätze zu schultern haben. Und nur bei ihnen finden wir das Lohnabstandsproblem. Das Bundesverfassungsgerichts hatte 2001 eine deutliche Entlastung der Eltern gefordert. Doch das hat der Gesetzgeber eiskalt unterlaufen.

sueddeutsche.de: Und was ist die zweite Ursache?

Borchert: Zweitens hat man durch die Entfesselung der Leiharbeit mit der Hartz-I-Reform und der Abschaffung aller Zumutbarkeitsschranken durch die Hartz-IV-Reform mit voller Absicht einen Niedriglohnsektor geschaffen, der uns nun dieses Kopfzerbrechen bereitet. Kurz gesagt, werden hier Opfer zu Tätern gemacht. Wer an dieser Stelle Debatten über "spätrömische Dekadenz" anzettelt, will nur vom eigenen Versagen ablenken.

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