Während die WEG-Reform zum 1. Juli 2007 an den Aufgaben und der Stellung des Verwaltungsbeirats fast nichts geändert hat, wurden die Aufgaben des Verwalters deutlich erweitert. Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter, erläutert, worauf es jetzt in der Praxis ankommt.
Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (© Foto: privat)
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SZ: Was hat sich seit dem 1. Juli für Verwalter geändert?
Heckeler: Zum einen muss der Verwalter jetzt erstmals eine Beschluss-Sammlung führen, in der die Wohnungseigentümer die Beschlüsse einsehen können. Darin ist auch der Status des Beschlusses festgehalten, also ob er angefochten oder aufgehoben wurde oder bestandskräftig ist. Außerdem muss der Verwalter die Wohnungseigentümer über Prozesse, die gegen die Gemeinschaft eingeleitet wurden, und über Beschlussanfechtungsverfahren zeitnah informieren. Für die Wohnungseigentümer bringt das mehr Transparenz.
SZ: Der Verwalter kann die Gemeinschaft jetzt auch im Prozess vertreten?
Heckeler: Das konnte er bisher auch schon. Die Eigentümer können aber Kosten sparen: Durch die neue Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist nur sie Prozesspartei und nicht mehr die einzelnen Wohnungseigentümer. Dies reduziert die Gebühren des Anwalts. Der Verwalter kann jetzt übrigens mit dem Rechtsanwalt eine Sondervergütung vereinbaren. Dies sollte er aber nur nach einem zustimmenden Beschluss der Eigentümer tun, weil sonst Unstimmigkeiten programmiert sind.
SZ: Wie sehen die ersten Erfahrungen mit der Beschluss-Sammlung aus?
Heckeler: In der Praxis gibt es damit bislang keine Probleme. Es sind inzwischen verschiedene Software-Produkte am Markt, die den Verwalter bei der täglichen Arbeit unterstützen. Es gibt einige Verwalter, die die Beschluss-Sammlung online führen. Da kann jeder Wohnungseigentümer die Beschluss-Sammlung mit seinem PC einsehen. Der Verwalter kann sich auch für die Papierform entscheiden, da gibt es keine Vorschriften.
Spannend wird es in den Folgejahren, wenn neue Beschlüsse gefasst werden und bestehende Beschlüsse in der Beschluss-Sammlung ersetzt beziehungsweise gekennzeichnet werden müssen. Wie das in der Praxis vom Verwalter umzusetzen ist, muss die Rechtsprechung noch vorgeben.
(SZ vom 19. 9. 2007)
Christopher Lee zum 90.
Ein neuer Eigentümer verpflichtet sich ja im Kaufvertrag, diese Beschlüsse - die er bisher kaum kannte - zu akzeptieren. Nun kann man relativ unkompliziert und übersichtlich alle Beschlüsse einsehen.