Interview mit BFW-Beraterin:Folgen der Gesetzesnovelle für Bauherren

Erika Schindecker berät Bauherren und ist Vorstandsmitglied im Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) Bayern. Sie erklärt, was sich für Bauträger jetzt ändert.

Andrea Nasemann

SZ: Sind Sie mit der Novellierung der Bauordnung zufrieden?

Schindecker: Nicht hundertprozentig. Wir sind zwar froh, dass die Genehmigungsverfahren nun schneller gehen werden. Damit können Bauvorhaben früher fertiggestellt werden. Wir plädierten allerdings für eine Wahlmöglichkeit zwischen Genehmigungsfreistellung und normalem Baugenehmigungsverfahren. Dies wurde nicht berücksichtigt.

SZ: Welche Vorteile hätte eine Wahlfreiheit denn gehabt?

Schindecker: Viele Banken finanzieren ein Projekt nur dann, wenn ihnen eine Baugenehmigung oder die Bescheinigung eines sachverständigen Beraters vorgelegt wird, die ausweist, dass das Bauvorhaben mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Einklang steht. Künftig werden Bauträger gezwungen sein, eine Abweichung zum Beispiel von den vorgeschriebenen Abstandsflächen zu konstruieren, um wieder in das Genehmigungsverfahren zu kommen.

SZ: Von Vorteil ist doch die Möglichkeit, dass Gemeinden von den Abstandsflächen abweichen können?

Schindecker: Dies gilt bedauerlicherweise nicht für die Landeshauptstadt München. Sie hat bereits signalisiert, dass weiterhin die vollen Abstandsflächen einzuhalten sind.

SZ: Die von der Baugenehmigungsbehörde aber nicht mehr geprüft werden?

Schindecker: Das ist richtig. Für den Bauträger ist dies der gefährlichste Punkt. Klagt der Nachbar gegen nicht eingehaltene Abstandsflächen, kann dies mit enormen finanziellen Einbußen für den Bauträger verbunden sein.

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