Rainer Peto ist Rechtsanwalt in der gleichnamigen Münchner Kanzlei. Er vertritt regelmäßig Privatpersonen, deren Immobilien in der Schuldenfalle stecken.
SZ: Viele Hausbesitzer glauben, wenn ihr Haus von einer Zwangsversteigerung bedroht ist, sei alles verloren. Haben diese Skeptiker Recht?
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Peto: Manche Immobilien sind zwar nicht zu halten, wenn Gläubiger die Zwangsversteigerung betreiben, aber bis zum Ende eines langwierigen Zwangsversteigerungsverfahrens besteht immer noch die Möglichkeit, die Immobilie freihändig zu veräußern. Die Erlöse sind dann naturgemäß höher als in der Versteigerung. Insofern rechnet sich das Engagement von Hausbesitzern oft in Heller und Pfennig.
SZ: Banken reagieren auf die finanziellen Probleme von Immobilieneigentümern unterschiedlich. Lohnt sich ein Wechsel der Gläubigerbank, wenn sich diese unflexibel zeigt?
Peto: Die Schwierigkeit liegt darin, dass Banken bei der vorangegangenen außerplanmäßigen Kündigung eines Kredits in der Regel sehr vorsichtig sind und oft noch eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht. Ein Bankenwechsel ist in der Krise kaum möglich. Hier können Verhandlungen ansetzen. Denn ein Verzicht auf die Entschädigung kann für die betroffene Bank dazu führen, dass sie einen faulen Kredit loswird. Daran haben Banken immer Interesse.
SZ: Eine bunte Szene professioneller Sanierer bietet ihre Hilfe in finanziellen Zwangslagen an. Sind diese Berater ohne anwaltliche Zulassung eine Alternative zu Rechtsanwälten?
Peto: Nach meinen Erfahrungen nehmen professionelle Sanierer oft deutlich höhere Honorare als Rechtsanwälte. Zudem weiß man nicht, welche Erfahrungen diese Berater mitbringen. Erfahrene Rechtsanwälte vermitteln die örtlichen Anwaltsvereine.
(SZ vom 21. 03. 2007)
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