Immobilienkauf:Wer soll was unterschreiben?

Hochzeit

Der große Tag soll perfekt sein. An Probleme wollen die meisten Paare bei ihrer Hochzeit nicht denken.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Viele Paare wollen in die eigene Wohnung oder in das eigene Haus ziehen. Das muss gut geplant werden - worauf sie achten sollten.

Von Falk Zielke/dpa

Verliebt, verlobt, verheiratet - und dann eine Familie gründen und in die eigene Immobilie einziehen. Viele Paare gehen diesen Weg, doch der ist nicht immer einfach. Denn ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, ist ein großes Projekt. Abgezahlt ist ein Haus oder eine Wohnung oft erst nach 20 oder 30 Jahren. "Die Entscheidung sollte unbedingt gemeinsam getroffen werden", betont Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Denn wenn sich nur einer der Partner für die Sache einsetzt, zieht sich der andere womöglich irgendwann zurück. Und das kann zu Streit führen. "Paare sollten alles am besten immer offen besprechen, damit es nicht zu Irritationen kommt." Denn die Finanzierung einer Immobilie ist meist ein Langzeitprojekt.

Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung in Frankfurt, plädiert deshalb dafür, die Finanzierung nicht nur sicher aufzustellen, sondern auch klar zu regeln: "Wenn beide Partner Eigentümer sind, sollten beide auch den Kreditvertrag unterschreiben." Die Banken machten dies oft zur Bedingung. Aus Sicht der Institute hat das den Vorteil, dass sie beide in Haftung nehmen können, falls die Finanzierung zusammenbricht. Wenn aber nur einer der beiden Partner hauptsächlich das Geld für die Immobilie aufbringt, sollte auch nur dieser die Finanzierung regeln. "Wenn das Objekt dem anderen gehört, warum sollte ich dann unterschreiben?", fragt Herbst. Für Paare ohne Trauschein könne es auch eine Möglichkeit sein, getrennte Kredite aufzunehmen.

Wichtig ist auch der Eintrag im Grundbuch. "Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus", erklärt Oelmann. Auch diese Frage sollten Paare ehrlich klären. Sonst kann es vorkommen, dass ein Partner zwar die finanzielle Last für das Familiendomizil mitträgt, aber nicht im Grundbuch steht. Oder nur einer finanziert die Immobilie, trotzdem stehen beide im Grundbuch - und das Haus gehört beiden zur Hälfte. "Das kann aber auch gewollt sein", sagt Oelmann. Denn ein solcher Eintrag kann der Vorsorge für den ehelichen Krisenfall dienen. Zum einen sichert ein alleiniger Kreditnehmer seine Ansprüche an der Immobilie ab. Zum anderen bekommt der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner die Chance, um den Erhalt des Hauses zu verhandeln.

Generell sollte der Kreditvertrag Flexibilität bieten. Dies ist wichtiger als die Zinshöhe, weil das Darlehen der Lebenssituation angepasst werden kann. Aus Sicht von Herbst ebenfalls wichtig: eine lange Zinsbindung. Noch sind die Zinsen historisch niedrig. In einigen Jahren kann das schon wieder anders aussehen. "Eine Zinsbindung unter 15 Jahren ist nicht sinnvoll", sagt der Fachmann.

Die Finanzierung sollte - insbesondere in Haushalten mit Kindern - stets abgesichert werden. Oelman rät zur Risikolebensversicherung. Denn dann steht der Hinterbliebene nach einem plötzlichen Tod des Partners nicht vor dem finanziellen Fiasko. Abgesichert werden sollten der Immobilienkredit plus mindestens ein Jahreseinkommen. Eine andere Möglichkeit ist eine Restschuldversicherung. Empfehlenswert sind laut Stiftung Warentest Policen, die jedes Jahr an die Restschuld des Darlehens angepasst werden.

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