Immobilienkauf:Schutz von oberster Stelle

Bundesregierung will Immobilienkäufer besser beschützen.

Verbraucher sollen künftig bei kreditfinanzierten Immobiliengeschäften besser geschützt werden. Dies will die Bundesregierung mit einer im Bundestag beratenen Änderungen des Widerrufs- und Beurkundungsrechts erreichen.

"In den letzen Jahren hat es immer wieder Ärger mit "merkwürdigen" Immobilien-Anlage-Geschäften und Finanzierungen gegeben, in denen Normalverdiener über den Tisch gezogen wurden", erklärte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vor den Parlamentsberatungen. Dies solle nun "entscheidend erschwert" werden.

Wesentliche Änderung: Neues Widerrufsrecht

Für alle Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung soll künftig ein Widerrufsrecht von zwei Wochen gelten. Bisher war dies explizit ausgeschlossen.

Frank-Christian Pauli, Jurist beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin, begrüßt die Beseitigung dieser Ausnahme als "richtige und wichtige Maßnahme".

Das Recht, vom Darlehensvertrag zur Immobilienfinanzierung zurückzutreten, soll laut Gesetzesvorschlag unabhängig davon gelten, ob dieser in einer Haustürsituation, also im privaten Bereich, oder den in Geschäftsräumen einer Bank oder eines Finanzberaters abgeschlossen wurde.

Wird der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht oder nicht ausreichend informiert, ruht die zweiwöchige Frist bis die Belehrung erfolgt. So lange kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit widerrufen. Das Justizministerium will ein Muster für die ordnungsgemäße Widerrunfsbelehrung entwerfen.

Geplant: Leichtes Loskommen von der Immobilie

Mit dem Widerruf des Immobilien-Darlehensvertrages soll auch den Kauf der Immobilie selbst unwirksam werden. "Wenn beide Geschäfte zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden sind, schließt der Widerruf das finanzierte Geschäft mit ein", so die Begründung des Justizministeriums.

BGH-Urteil: Kein Loskommen von der Immobilie

Der Bundesgerichtshof hatte jüngst entschieden, dass der Widerruf eines Kredites, der unzulässig in einer "Haustürsituation" vermittelt wurde, die Wirksamkeit des im Paket erfolgten Immobilien-Kaufs "grundsätzlich nicht berührt" (AZ: XI ZR 91/99).

Verbraucherschützer befürchten, dass deshalb Hunderttausende Kunden auf überteuert gekauften "Schrottimmobilien" sitzen bleiben. Genau dies soll die neue Regelung nun verhindern.

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Immobiliengeschäfts soll die Beteiligten vor übereilten Abschlüssen schützen und sicher stellen, dass sie die komplizierten Vertragsklausel auch verstanden haben.

Um den Vertragstext gründlich prüfen und offene Frage klären zu können, sollen die Kunden den Text künftig zwei Wochen vor dem Notartermin erhalten.

In der Vergangenheit wurden Verbraucher von Anlagevermittlern und Immobilienverkäufern häufig ohne Bedenkzeit zur Unterschrift beim Notar gedrängt. Oft haben sie dort die Vertragsurkunde erstmals zu Gesicht bekommen.

Einige Kunden hätten ihren Anlageberatern sogar umfassende Vollmachten gegeben und von den in ihrem Namen getätigten Geschäften nichts erfahren, so das Justizministerium. Beides soll nach der Neuregelung nicht mehr möglich sein.

(sueddeutsche.de/ AFP - Katharina Becker)

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