Immobilienkauf:Gut beraten statt schlecht gekauft

Er prüft den Vertrag, findet Schimmel und drückt den Preis: "Der Hausinspektor" unterstützt Eigenheimbesitzer oder solche, die es werden wollen.

Interview: Christine Fritzenwallner

Von der Wertermittlung über Mängelsuche bis hin zur Kaufpreis-Minimierung oder dem Notar-Termin: "Der Hausinspektor" unterstützt Eigenheimbesitzer oder solche, die es werden wollen. Jens Gause leitet das Unternehmen, das inzwischen mit mehr als zwanzig Wertgutachtern und Sachverständigen deutschlandweit tätig ist und mit zahlreichen Partnern kooperiert.

SZ: Was leistet der "Der Hausinspektor", was ein Immobilienmakler oder Gutachter nicht bieten kann?

Gause: Die Unterschiede zum Makler sind eindeutig. Die Makler sind in der Regel für den Verkäufer tätig. Je höher der Kaufpreis, desto mehr Courtage verdient der Makler. Wir dagegen bekommen einen Anteil von der Ersparnis, die der Käufer beim Angebotspreis erzielt. Zusätzlich sind die Makler in der Regel eher kaufmännisch orientiert, bei uns arbeiten erfahrene Wertgutachter aus der Baubranche, etwa Bauingenieure und Architekten mit der Zusatzausbildung "Bauschadensgutachter".

SZ: Man könnte ja auch eigenständig einen Gutachter beauftragen.

Gause: Normalerweise erstellt ein Gutachter ein Verkehrswertgutachten. Dieses wird nach der HOAI abgerechnet, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, und ist recht teuer, in der Regel 1000 bis 1500 Euro plus Mehrwertsteuer für ein normales Einfamilienhaus. Diese Gebühr fällt immer an, ob Sie das Haus kaufen oder nicht. Wir hingegen haben ein Grundhonorar, dafür besichtigt der Gutachter das Objekt mit dem Kunden, führt eine Bewertung und eine Mängelbeurteilung durch und berät die Kunden. Dieses Grundhonorar beträgt zwischen 300 und 400 Euro plus Mehrwertsteuer.

Entscheidet sich der Kunde gegen den Kauf der Immobilie, bleibt es dabei. Will er sie kaufen, übernehmen wir für ihn auch die Kaufpreisverhandlungen mit dem Verkäufer und dem Makler. Und bekommen nach dem Notar-Termin ein Erfolgshonorar auf die erzielte Ersparnis. In der Regel einen Anteil von 20 bis 30 Prozent.

SZ: Inwieweit lässt sich der Kaufpreis überhaupt drücken?

Gause: Wir haben folgende Erfahrung gemacht: von gar nicht - wenn der Verkäufer zum Beispiel andere Interessenten hat - bis zu 25.000 Euro. Aber kein Fall gleicht dem anderen.

SZ: Sie setzen auf Betreuung in der jeweiligen Region.

Gause: Das stimmt. Wir haben unser Konzept Anfang 2004 deutschlandweit auf die Beine gestellt. Ich habe dann ein Netzwerk mit erfahrenen Gutachtern aufgebaut, um diese an die Kunden weiterzuvermitteln. Der regionale Gutachter kennt den Markt, und hat auch zu beurteilen, ob der Preis in der Lage dort gerechtfertigt ist. Wir haben übrigens festgestellt, dass den Kunden gerade das Feedback und die Kommunikation mit dem Gutachter viel mehr hilft als ein fünfzigseitiges schriftliches Gutachten.

SZ: Liegen Ihre Leistungen ausschließlich in der Beurteilung des Gebäudebestands?

Gause: Mittlerweile bieten wir auch regional Hilfe beim Hausbau während der gesamten Bauphase an, etwa in München und Oberbayern, Nürnberg oder Köln. Aber noch nicht flächendeckend.

Leider werden Gutachter meist erst eingeschaltet, wenn der Mangel schon da ist. Wir versuchen daher, die entsprechende Leistung schon frühzeitig anzubieten. 2000 oder 3000 Euro sind viel Geld, aber ein Mangel der Immobile kommt natürlich viel teurer.

SZ: Werden Feinheiten im Vertrag juristisch noch mal ausgehandelt?

Gause: Bauingenieure und Bauschadensgutachter dürfen keine Rechtsberatung machen. Aber wir haben einen Rechtsanwalt, den wir bei Fragen kontaktieren.

SZ: Gilt die branchentypische Devise "Gekauft wie gesehen" nach ihrer Hausinspektion noch immer?

Gause: Nicht immer. Die Begehung mit den Gutachtern findet vor dem Hauskauf mit einer Sichtprüfung und Messinstrumenten statt, das heißt gegebenenfalls auch mit einem Feuchtmessgerät. Dann gibt es die Möglichkeit der Kaufpreisminderung, also ein "gekauft wie begutachtet". Mängel, die ein Laie hätte erkennen müssen, können übrigens nicht dem Verkäufer angelastet werden. Gegen diese wird man später rechtlich kaum eine Chance sehen. Dazu gehören feuchte Wände, Schimmel, Risse in den Wänden.

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