Immobilien:Welche Kosten kommen beim Immobilienkauf auf mich zu?

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Auf den Hebesatz kommt es an: Die Grundsteuer fällt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch aus. (Foto: dpa)

Das Haus ist gefunden, der Vertrag unterschrieben - doch neben dem Kaufpreis fallen noch viele weitere Ausgaben an. Das führt oft zu einem bösen Erwachen.

Von Pia Ratzesberger

Wer eine Baufinanzierung auf die Beine stellen will, muss viel rechnen. Reicht das Geld, um den Kredit zu tilgen, Zinsen zu bezahlen und vielleicht sogar noch Umbau oder Renovierung in Angriff zu nehmen? Ein Ausgabeposten wird dabei oft unterschätzt: Die sogenannten Erwerberkosten machen zusätzlich etwa zehn Prozent des Kaufpreises aus.

Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für den Notar. Jeder Immobilienkauf muss notariell beurkundet werden, ein Besuch beim Notar ist unumgänglich. Er entwirft den Kaufvertrag und verfolgt die korrekte Abwicklung. Falls die Immobilie mit Hilfe einer Bank finanziert wird, verlangt das Kreditinstitut meist eine Grundschuld. Der Notar veranlasst, dass sie ins Grundbuch eingetragen wird. Für Notar und Eintragung müssen Immobilienkäufer mit Kosten in Höhe von etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Bei einer Immobilie mit einem Preis von 200 000 Euro sind das immerhin 3000 Euro.

Seit 2006 bestimmen die Bundesländer selbst, wie hoch die Grunderwerbsteuer in ihrem Land angesetzt wird. Am wenigsten zahlen Immobilienkäufer in Bayern und Sachsen. Dort beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises, abzüglich Inventar wie Einbauschränken oder Küchenmöbeln. Bundesweit die höchste Grunderwerbsteuer wird mit 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und im Saarland fällig. Bei einem Kaufpreis von 200 000 Euro wären in Bayern also 7000 Euro an Steuern zu zahlen, in Schleswig-Holstein 13 000 Euro.

Doch nicht nur die Grunderwerbsteuer variiert innerhalb Deutschlands, auch die Maklergebühren fallen in den Bundesländern unterschiedlich aus. Zwischen fünf und sieben Prozent des notariellen Kaufpreises kostet die Dienstleistung im Schnitt. In Bayern sind 7,14 Prozent üblich, die meist zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, in anderen Bundesländern bezahlt allein der Käufer den Makler. Gesetzlich festgelegt ist die Höhe der Courtage nicht. Sie orientiert sich an der Marktlage und an den in der Region üblichen Konditionen - es könnte sich also lohnen zu verhandeln.

Fazit: Mit den Notarkosten in Höhe von 3.000 Euro, 7.000 Euro Grunderwerbssteuer und 7.140 Euro Maklergebühren hat ein Käufer eines Einfamilienhauses in Bayern nach unserem Rechenbeispiel also insgesamt 17 140 Euro zusätzlich zum Kaufpreis von 200 000 Euro zu bezahlen, außerdem ist bald nach dem Kauf die erste Grundsteuer zu entrichten, ein wichtiger Posten in der Liste der regelmäßigen Kosten, die für ein Eigenheim anfallen. Schnell reizen solche Folge - und Nebenkosten das Budget aus, wenn sie vorher nicht einkalkuliert werden.

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