Die Energieeinsparverordnung gilt für alle Bau- oder Sanierungsvorhaben, die nach dem 30. September beantragt werden. Wer also die neuen Regeln umgehen will, muss ganz schnell sein und noch bis Ende dieses Monats einen Antrag stellen. Eine Ausnahme gibt es nur bei den Förderungen durch die staatliche KfW: Die Bank räumt Privatkunden eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres ein. In dieser Zeit können Antragssteller frei entscheiden, ob sie lieber die alte oder die neue Förderstruktur in Anspruch nehmen möchten.

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Das könnte sich vor allem für Kunden auszahlen, die nur einzelne Sanierungsmaßnahmen planen, etwa den Austausch der Fenster. Denn für Einzelmaßnahmen wurden die Bedingungen für die Förderung besonders stark nach oben geschraubt. Hausbesitzer müssten nach der neuen Regelung also deutlich mehr investieren, bekommen für die Sanierung aber nicht wesentlich mehr Geld vom Staat.

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(SZ vom 28. 09. 2009 /als)