Von 2020 an sollen Nachtspeicherheizungen stufenweise außer Betrieb genommen und durch energiesparendere Modelle ersetzt werden. "Das betrifft aber nur Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten - normale Einfamilienhäuser fallen also nicht unter diese Regelung", sagt Verbraucherschützer Pause.

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Ausnahmen gebe es auch, wenn die finanziellen Aufwendungen für einen Umbau "unzumutbar hoch" wären und sich innerhalb der kommenden zehn Jahre nicht refinanzieren würden.

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