Immobilien und Umwelt:Energiesparen wird kostspieliger

Beim Bauen und Sanieren gelten bald strengere Umweltauflagen - und das kommt meist teurer als bislang.

Von Angelika Slavik

Es soll Schluss sein mit undichten Fenstern und schlecht gedämmten Fassaden, zumindest wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Zum 1. Oktober wird deshalb die Energieeinsparverordnung deutlich verschärft. Bei Neubauten und Sanierungen müssen dann in Hinblick auf die Energieeffizienz des Gebäudes strengere Auflagen erfüllt werden.

Doch auch, wenn das später niedrigere Heizkostenrechnung bedeutet - die neuen Anforderungen zu erfüllen, könnte für Hausbauer und Immobilienbesitzer zunächst ganz schön teuer werden.

Was ändert sich für Hausbauer?

Verglichen mit der alten Regelung wird die Obergrenze des Energiebedarfs für Neubauten um etwa 30 Prozent gesenkt. "Die Anforderungen an die Wärmedämmung des Gebäudes steigen", sagt Roland Pause, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Gleiches gelte für die Erzeugung der Heizenergie.

Der Traum vom Eigenheim kann deshalb empfindlich teurer werden: Mehrkosten von fünf bis zehn Prozent müssten Hausbauer künftig einkalkulieren, schätzt der Eigentümerverband Haus und Grund.

Sind auch Altbauten von den neuen Vorgaben betroffen?

Bei der Dämmung des Dachs werden auch bei Altbauten strengere Maßstäbe angelegt. Begehbare Dachböden müssen nach der neuen Verordnung bis Ende 2011 mit einer Wärmedämmung ausgerüstet werden.

Zudem gilt: Bei größeren Sanierungsarbeiten - wenn also mehr als zehn Prozent der Fassade oder der Fensterflächen erneuert werden - müssen die neuen, strengeren Vorgaben eingehalten werden.

Müssen Nachtspeicherheizungen ausgetauscht werden?

Von 2020 an sollen Nachtspeicherheizungen stufenweise außer Betrieb genommen und durch energiesparendere Modelle ersetzt werden. "Das betrifft aber nur Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten - normale Einfamilienhäuser fallen also nicht unter diese Regelung", sagt Verbraucherschützer Pause.

Ausnahmen gebe es auch, wenn die finanziellen Aufwendungen für einen Umbau "unzumutbar hoch" wären und sich innerhalb der kommenden zehn Jahre nicht refinanzieren würden.

Können die neuen Vorgaben irgendwie umgangen werden?

Die Energieeinsparverordnung gilt für alle Bau- oder Sanierungsvorhaben, die nach dem 30. September beantragt werden. Wer also die neuen Regeln umgehen will, muss ganz schnell sein und noch bis Ende dieses Monats einen Antrag stellen. Eine Ausnahme gibt es nur bei den Förderungen durch die staatliche KfW: Die Bank räumt Privatkunden eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres ein. In dieser Zeit können Antragssteller frei entscheiden, ob sie lieber die alte oder die neue Förderstruktur in Anspruch nehmen möchten.

Das könnte sich vor allem für Kunden auszahlen, die nur einzelne Sanierungsmaßnahmen planen, etwa den Austausch der Fenster. Denn für Einzelmaßnahmen wurden die Bedingungen für die Förderung besonders stark nach oben geschraubt. Hausbesitzer müssten nach der neuen Regelung also deutlich mehr investieren, bekommen für die Sanierung aber nicht wesentlich mehr Geld vom Staat.

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