Erster Schuldspruch gegen einen deutschen Bankmanager im Zuge der Finanzkrise: Der ehemalige IKB-Chef Ortseifen erhält eine Bewährungsstrafe - wegen vorsätzlicher Marktmanipulation.
Im Zusammenhang mit der Finanzkrise ist erstmals ein Top-Banker in Deutschland verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf verhängte gegen den ehemaligen Chef der Krisenbank IKB, Stefan Ortseifen, eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 100.000 Euro - wegen vorsätzlicher Marktmanipulation.
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Ortseifen habe vorsätzlich irreführende Angaben zur Lage der Bank gemacht, urteilte das Landgericht Düsseldorf. Dafür wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (© dpa)
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Ortseifen habe vorsätzlich irreführende Angaben gemacht, sagte Richterin Brigitte Koppenhöfer bei der Urteilsverkündung. Der Bankmanager habe die Lage der IKB kurz vor deren Milliarden-Desaster in einer Pressemitteilung im Juli 2007 irreführend beschönigt.
Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung und Ortseifen selbst hatten die Deutsche Bank für den Beinahe-Zusammenbruch verantwortlich gemacht. Diese hatte die Handelslinien zur IKB am 27. Juli 2007 gekappt.
Mit der dramatischen Schieflage der IKB hatte die weltweite Finanzkrise vor drei Jahren Deutschland erreicht, ausgelöst durch die zweitklassigen US-Immobilienkredite. Die Mittelstandsbank musste später mit rund zehn Milliarden Euro vom Steuerzahler gerettet werden.
Die Düsseldorfer Bank hatte in Zweckgesellschaften außerhalb der Bilanz 17 Milliarden Euro in strukturierte Wertpapiere im Markt für zweitklassige US-Hypothekenpapiere (Subprime) investiert. Die Ratingagenturen hatten begonnen, diese Tranchen reihenweise abzuwerten - dennoch bestätigte Ortseifen damals die Gewinnprognose der IKB und stellte in der Pressemitteilung allenfalls einstellige Millionenabschreibungen durch die Subprime-Krise in Aussicht.
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(sueddeutsche.de/dpa/Reuters/mel/hgn)
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die feine Gesellschaft auf den Wohltätigkeitsbällen( Oboven läßt grüßen) kann sich in ihrer Aufopferung für das Prekariat dieser Welt garnicht genug tun .Der Sache angemessen mitdicken Klunkern behängt, die der etwas ältere Ehegatte ,meist Bänker ,seiner vormals Teuren um den jetzt schon etwas welken Hals oder ums schlichte Handgelenk gelegt hat. Man hat ja Stil, wenn auch wenig Grips.Die Yellowpress bläst solches zum Ereignis auf ! Und hat noch ein gutes Gewissen wie Ackermännchen (der seinen Derivate-Ramsch der IKB angedreht hat, um nicht ple8ite zu gehen). Dennoch von der Pockenhöfer nur mit einer Bewährungsstrafe ( wegen Unschuldsvermutung -) und Geldbuße geschont wurde. Der Herr gilt heute als nicht vorbestraft, : Mit solchen macht man sich nicht gemein .Genau wie Esser, der sich bei dem Ausverkauf von Mannesman an einen Chinesen sich mit 30 Mio hat schmieren lassen. Für Richterin Koppenhöfer vom LG kein Anlaß, finstere Geschäfte zu vermuten.Hat doch selbst ein Gewerkschaftler - Zwickel" heißt dieser Charakter ,mit deiner entscheidenden Stimmenthaltung , dem Deal ( 30 Mio für Esser) zugestimmt. Seither hört man von diesem Unmenschen nix mehr.Und das ist auch besser so.
...muss man eigentlich verbrechen, um wegen Bankvergehens mal in den Knast zu wandern? Die Straf- und Bußgeldvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes lesen sich wie eine Einladung zu Betrug, Manipulation und Vernichtung von Anlegergeldern.
Die meisten Verstöße - übrigens auch die Kursmanipulation nach § 20a - werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, also so etwas wie ein Verstoß gegen Vorfahrtsregeln im Verkehr oder eine verspätete Ummeldung bei der Meldebehörde.
Ein Wunder, wenn man bei der Rechtslage überhaupt jemanden wegen einer Straftat belangen kann.
Preisfrage: Wer ahndet eigentlich die Ordnungswidrigkeiten? Stehen zwar alle im Gesetz, aber wer glaubt eigentlich ernsthaft, dass die Finanzaufsicht die Kapazitäten (und auch den Willen) hat, in jede Transaktion hineinzusehen? Da bräuchte man ein Vielfaches an Aufsehern... Und den Willen, wirklich hinzulangen, kann ich auch nicht erkennen.
Fazit: Die Vorschriften finden letztlich Anwendung auf ein paar Zufallsfunde, und vermutich auch nur, wenn die Presse darüber berichtet und die Aufseher unter Zugzwang sind.
Die Verurteilung Ortseifens zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe ist jedenfalls der letzte und beste Beweis dafür, dass das Strafrecht im Finanzmarkt mehr oder weniger inexistent. Jeder Kleingauner bekommt für einen mehrfachen Betrug Haftstrafen, aber hier gibt es nur eine (mehr oder weniger) Ermahnung.
Und anders als bei "Kleinen" ist diese Verurteilung auch kein Karrierehindernis. Wer einmal Vorstandschef einer Bank war, muss sich keine Sorgen mehr um einen Job machen.
Fazit: Das System muss sich ändern:
- Die geringe Wahrscheinlichkeit des Auffliegens muss durch ein sehr viel höheres Strafmaß kompensiert werden. Wer erwischt wird, muss umweglos in den Bau.
- Die zivilrechtliche Haftung muss erweitert werden - und zwar ohne Versicherung und doppelten Boden.
- Last, not least, die Unternehmen selbst müssen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, und zwar mit der Rechtsfolge der Beschlagnahme von Unternehmensvermögen, des Verbots von Geschäften in best. Branchen, Verlust von Lizenzen, Genehmigungen etc. (Banken!) - da werden dann schon die Aktionäre hinterher sein, dass die Vorschriften eingehalten werden und ihr schönes Kapital nicht geschädigt wird.
Und nur so geht's. Siemens zeigt es ja.
Gerade las ich, dass eine Molkerei einem Griechen 200000€ Schadenersatz zahlte, weil sie mit seinem Gesicht für türkischen Joghurt warb.
Für den Betrag hätten sie auch zwei Banken pleite machen können und damit zwei Finanzkrisen nach Deutschland tragen können. Gut dass diese bösen Molker das nicht gewusst haben.
Unmenschlich, das Urteil des LG Düsseldorf! Da hat der arme Ortseifen nur seine geliebte Bank schützen wollen,hat eben etwas übertrieben, als es um die Solvenz seines Unternehmens ging - und dann DAS:
10 Monate Bewährungsstrafe! - für einen Ehrenmann hätten doch auch 90 Tagessätze gereicht.Er hat doch uneigennützig gehandelt! Dann hätte er als nicht vorbestraft gegolten. Dann auch noch 100000 Euro Geldstrafe! - wie soll der arme Mann das nur bezahlen? Vielleicht hat er ja auch einen großen Teil seines Vermögens in Lehman-Zertifikaten angelegt - und ist jetzt pleite?
Als Anregung möchte ich der SZ empfehlen, ein Spendenkonto für den geschundenen Manager einzurichten.
Das soll eine Verurteilung sein? Ich würde eher sagen, das ist der augenzwinkernde Ritterschlag zum Bankmanager! "Du Schlingel, Du; sowas macht man doch nicht."
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