Das Kabinett will die Enteignung von Aktionären der Hypo Real Estate erlauben. Weil der Staat über 100 Milliarden Euro in die marode HRE gesteckt hat, braucht er die Sicherheiten der Bank. Der Staat hat in diesem Fall also nicht nur ein Enteignungsrecht, sondern eine Enteignungspflicht.
Bricht in dieser Woche der Staatssozialismus aus in Deutschland? Führt Angela Merkel einen klitzekleinen Kommunismus ein? Das Kabinett will ein Gesetz verabschieden, das die Enteignung von Aktionären eines Finanzinstituts erlaubt; der Staat behält sich vor, deren Anteile an der Hypo Real Estate (HRE) zwangsweise zu übernehmen.
Der Staat will Aktionäre der Hypo Real Estate notfalls enteignen (© Foto: Reuters)
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Einem klassischen Marktwirtschaftler galt so eine Staatsaktion bisher als Todsünde, als ein Kapitalverbrechen an der Wirtschaft und der Eigentumsgarantie. Doch diese Enteignung ist kein sozialrevolutionärer Akt, sie ist nicht einmal ein Instrument zur Gesellschaftsreform. Sie ist auch kein Mittel, das Staatsvermögen zu mehren, sondern nur ein kleiner Versuch, es zu erhalten.
Dieser Versuch hilft einem klassischen marktwirtschaftlichen Prinzip auf die Sprünge: Ich gebe, damit du gibst. Der Staat hat über 100 Milliarden Euro in die marode HRE gesteckt. Dafür braucht er die unsicheren Sicherheiten, die die Bank noch hat. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt und die Aktionäre nicht verkaufen, ist das der Zugriff auf die Aktien.
Der Staat hat in diesem Fall also nicht nur ein Enteignungsrecht, sondern eine Enteignungspflicht - es ist dies, wie Juristen sagen, eine Pflicht aus vorangegangenem Tun. Die Enteignung ist eine Aktion, um dem Steuerzahler für seine vielen Milliarden das bisschen an Gegenwert zu geben, was noch da ist.
Sicherlich: Eine solche Enteignung von Aktionären per Gesetz galt bisher als schier unvorstellbar; aber unvorstellbar war es auch, dass der Staat so unvorstellbar viel Geld in eine Kapitalgesellschaft pumpt.
Enteignungen, wie sie bisher ab und an in der Bundesrepublik praktiziert wurden, waren kleine Enteignungen. Sie wurden nicht per Gesetz vom Parlament, sondern von der Verwaltungsbehörde vollzogen, als Administrativ-, nicht als Legislativenteignung. Es waren widerborstige Bauern, die enteignet wurden, wenn sie ihr Feld nicht für den Autobahnbau an den Staat verkaufen wollten - gegen Entschädigung selbstredend. Ein Zwangszugriff auf die Aktien der HRE hat einen anderen Rang: Der Staat greift ins Herz des Kapitalismus. Er tut es nicht zur Systemveränderung, sondern als Nothilfe.
Lesen Sie auf Seite zwei, welchen Bedeutungswandel der Satz "Eigentum verpflichtet" im Laufe der Jahrzehnte erfahren hat.
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Man muss hier - um die Worte von Adam Smith zu benutzen - von einer "Verschwörung gegen das Publikum" sprechen, an der auch die großen Medien beteiligt sind.
Weshalb wohl erfahren wir nichts von den Details der Geschäfte, für die der Steuerbürger bluten muss??
Es ist ganz einfach: diese Details würden den Rest an Vertrauen gegenüber Banken, Medien und vor allem der Bundesregierung mit Merkel und Steinbrück vernichten.
Effektiv ist doch die HRE die "Bad Bank" unserer Finanzindustrie und insbesondere des Herrn Ackermann, der sie zum Überleben braucht.
Wo landen wohl die Steuermilliarden, die der Staat hineinbuttert?
Ganz einfach: zum überwiegenden Teil beim Institut des Herrn Ackermann, dem man sinnigerweise die Geschäftsführung der HRE übertragen hat.
Die Deutsche Bank hat besonders die HRE (und im Übrigen die IKB, Landesbanken usw.) als Deponie für den Giftmüll benutzt, den sie aus den USA importierte. Der liegt nun bei der HRE usw., die ihn auf Kredit übernommen hat. Diese Kredite gegenüber dem Institut des Herrn Ackermann muss nun der Steuerzahler auslösen: das ist der Grund, weshalb sie so massiv gesponsort werden müssen, anstatt sie in die Insolvenz gehen zu lassen, wohin sie gehören.
Weitere Info zum Sachverhalt:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3730
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,596717,00.html
http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=3743
www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29006/1.html
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3722
http://www.meta-info.de/index.php?lid=32944
Quelle:
wewewe.sueddeutsche.de/,ra9m1/finanzen/839/458490/text/
Gerne würde ich wissen, welche Vermögenswerte die HRE hat, z. B. Forderungen an Kommunen oder erstrangige Hypotheken. Das sind sichere Werte. Ist die Bank überschuldet oder nur nicht flüssig? Im letzteren Fall ist es richtig, Liquiditätshilfen zu geben. Warum kann die SZ dem durchschnittlichen Leser nicht verständlich machen, wie die Lage wirklich ist? Vor mehreren Jahren wurde das Insolvenzrecht reformiert. Vorrangiges Ziel ist die Fortführung, nicht die Zerschlagung. Allgemein werden die Folgen einer Insolvenz als ganz schlimm dargestellt. Von einem Zusammenbruch des ganzen Finanz- und Wirtschaftssystems wird geredet, ohne dass sich jemand die Mühe macht, ganz konkret nachzuweisen, warum das so sein muss.
Ich finde, dass der Begriff der Verstaalichung zu schwammig und ungenau ist und deshlab oft falsch benutzt wird. Übernimmt der Staat die Anteilsmehrheit in einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) bedeutet das noch längst keine Verstaatlichung. Die Kapitalgesellschaft ist noch immer ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, dass den Regeln des Aktien- bzw. Handelsrechts und der Steuergesetzgebung unterliegt. Das war ja ursprünglich auch die Idee der Kapitalgesellschaft - das Wohl und Wehe eines Unternehmens von der privaten Finanzsituation des Einzeluntenehmers oder einer Gruppe von Unternehmern zu entkoppeln und das Unternehmen langfristig überlebensfähig zu machen. Die Perversionen des heutigen Aktienmarktes konnten sich die Schöpfer des Aktienrechts seinerzeit noch gar nicht vorstellen. Wenn der Staat also die Aktienmehrheit eines Unternehmens erwirbt, ist das Unternehmen noch längst kein Staatsunternehmen, sondern folgt weiterhin dem systemimmanenten Zwang zu Gewinnmaximierung, mit dem einzigen Unterschied, dass der Gewinn nicht einem privaten Aktionär zufliesst, sondern der Allgemeinheit in Gestalt des Staates. Jemand, der maximale Steuersenkungen befürwortet, müßte also theoretisch für ein Maximum an Staatsbeteiligungen an privaten Unternehmen sein, denn irgendwo muss der Staat seine erforderlichen Haushaltsmittel ja hernehmen. Eine echte Versatatlichung läge erst dann vor, wenn ein Unternehmen in eine öffentlich-rechtliche Unternehmensform überführt würde und der Gewinnmaximierungsimperativ durch ein Kostendeckungsgebot abgelöst würde.
Ihren Ansatz finde ich gut, aber wenn der Betrieb weitergeführt werden soll, welchen Sinn hat dann die Insolvenz?
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