Bafin-Präsident Sanio weist im Untersuchungsausschuss Vorwürfe zurück, im Fall HRE zu spät gehandelt zu haben - und fordert Reformen.
Die Finanzaufsicht Bafin hat Vorwürfe zurückgewiesen, bei der Schieflage des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) zu spät gehandelt zu haben. Man habe gesetzlich keine Möglichkeit gehabt, früher einzugreifen, sagte Bafin-Präsident Jochen Sanio vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags in Berlin.
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Bafin-Präsident Jochen Sanio vor dem Untersuchungsausschuss zur HRE: "Die HRE saß in der Todeszone, wir saßen nebenan." (© Foto: dpa)
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Die Bafin habe sich im vergangenen Jahr täglich über die Liquiditätssituation bei der HRE informieren lassen, sagte Sanio. "Das ist etwas Einmaliges. Mir fällt kein zweiter Fall ein, wo wir das gemacht haben." Aber obwohl die Bank zeitweise nur noch Liquidität für zehn oder elf Tage hatte, habe es keine Möglichkeit gegeben, die HRE zu schließen, sagte Sanio. Dafür gebe es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.
Andererseits hätte ein Schließlung aber auch nichts geändert, stellte der Bafin-Chef fest. "Dann wäre die Katastrophe eben drei Monate früher eingetreten." Die einzige wirksame Maßnahme wäre gewesen, der HRE Liquidität zu geben. "Doch diese Möglichkeit hat die Bafin nicht." Die Aufsicht habe daher nur beobachten können. "Die HRE saß in der Todeszone, wir saßen nebenan", sagte Sanio. Er forderte die Politik auf, die Gesetze zu ändern. "Man sollte daran denken, das Eingriffsstadium vorzuverlegen."
Der Bund und die privaten Banken hatten die HRE im vergangenen September mit Bürgschaften gerettet, die im Nachhinein jedoch erhöht werden mussten und sich jetzt auf mehr als 100 Milliarden Euro belaufen. Die HRE ist inzwischen verstaatlicht. Der Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es von Seiten des Bundes damals Versäumnisse gab und ob die letztlich gefundene Lösung den Steuerzahler unnötig belastet.
Wenn die HRE damals nicht gerettet worden wäre, hätte das "den Weltuntergang des Finanzsystems" bedeutet, sagte Sanio. "Sie wären am Montagmorgen aufgewacht, und Sie hätten sich im Film Apocalypse Now befunden." Seiner Ansicht nach war der Beitrag von 8,5 Milliarden Euro, auf den sich die Banken an dem Krisenwochenende letztlich einließen, "verdammt viel". Sie hätten nach der Lehman-Pleite ja selbst alle unter enormem Druck gestanden.
Bundesbank-Chef Axel Weber argumentierte am Donnerstag vor dem Ausschuss ähnlich: Wäre die HRE nicht gerettet worden, hätte es eine "Kernschmelze" gegeben. Die deutschen Finanzinstitute hätten nicht mehr als 8,5 Milliarden Euro übernehmen können, vor allem auch mit Blick auf die damalige Unsicherheit über ihre finanzielle Entwicklung. "Man ist an die Grenze dessen gegangen, was für die Institute verkraftbar war", sagte Weber.
Die Grünen wollen indes auch Bundeskanzlerin Angela Merkel als Zeugin vor den Untersuchungsausschuss bringen. "Angela Merkel hat die Konditionen der Rettung in einem entscheidenden Telefonat mit Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann ausgehandelt", begründete Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin den Antrag. Er forderte die anderen Fraktionen auf, dem Antrag zuzustimmen.
Für Irritationen sorgte am Donnerstag ein Bericht des Handelsblattes, wonach die Bundesban im vergangenen Herbst 2,3 Milliarden Euro bei der HRE angelegt hatte. Die Bundesbank wollte sich dazu nicht äußern. In Bankenkreisen wird die Zahl bestätigt. Dabei handelt es sich um Pensionsgelder der Bafin, des Bundes und der Bundesländer. Die Bundesbank ist gesetzlich verpflichtet, diese Mittel für die öffentlichen Auftraggeber anzulegen. Sie sieht darin keinen Interessenkonflikt zu ihrer Rolle als Aufseher der Banken. "Die Bundesbank befand sich in keinem Interessenkonflikt, weil die Bundesbank für die von ihr verwalteten Portfolien nur die Vorgaben der Mandatgeber umsetzt", heißt es in einer Mitteilung der Bundesbank.
Eine Bafin-Sprecherin bestätigte, dass die Pensionsverpflichtungen der Behörde komplett von der Bundesbank verwaltet werden. Gemeinsam haben beide im Jahr 2004 Richtlinien dafür erstellt, nach welchen Kriterien das Geld investiert werden darf. Danach muss die Bundesbank sichere Anlagen wählen, die mindestens eine Bonitätsbewertung von AA+ haben, das ist die dritthöchste Bewertung auf einer 18-stufigen Skala. Nur wenige festverzinsliche Wertpapiere wie Pfandbriefe und Bundesanleihen erfüllen diese Kriterien.
In Bankenkreisen heißt es, selbst wenn Bundesbank und Bafin im vergangenen Jahr zu dem Schluss gekommen wären, dass sie ihr Geld besser aus HRE-Pfandbriefen abziehen sollten, wäre dies nicht möglich gewesen, weil sie so eine Flucht von Investoren aus Pfandbriefen ausgelöst hätten. Pfandbriefe gelten zwar selbst im Insolvenzfall als sicher, da die ihnen unterliegenden Sicherheiten von der Insolvenzmasse getrennt werden. Doch ist der Markt nie der Pleite eines so großen Emittenten ausgesetzt gewesen.
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(SZ vom 31.07.2009)
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Kurzfristig wären die folgen sicher gravierend gewesen, aber eine Marktwirtschaft in dem für einige Teilnehmer das Risiko abgeschirmt wird muss scheitern.
Ich galub, die Bafin kann man getrost auflösen.
Und was die Kernschmelze und die Apokalypse angeht:
Es wären durchaus Szenarien denkbar, in denen der Staat kurzfristig über die Bundesbank und die Sparkassen und evtl. die Rückverstaatlichung der Postbank den Zahlungskreislauf und die Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld hätte sicherstellen können. Dann allerdings wären einige Reiche ärmer geworden.
Das ganze Geschwafel von den unabsehbaren Folgen soll nur verhindern, daß irgendwer ernsthaft fragt ob die ganze Aktion nicht vielleicht eher das größte Verbrechen am deutschen Volk nach dem 2. Weltkrieg gewesen sein könnte.
Viele deutsche Banken und Versicherungen hätten Milliarden Euro verloren.
Geradezu grob fahrlässig muss man die Anlage von 2,3 Milliarden Euro durch die Bundesbank bei der HRE bewerten wohlgemerkt noch nach der Lehmann-Pleite und kurz bevor zur Rettung der HRE vom Bund Milliardenbeträge abgepresst wurden.
Schon in ihrem Prüfbericht vom 24. 06.2009 habe nämlich die Bundesbank zahlreiche Mängel bei der HRE aufgespießt und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation als nicht gegeben angesehen und ein Liquiditätsrisiko erkannt. Wer, wenn nicht die (neben der BaFin) für die Bankenaufsicht verantwortlich Bundesbank hätte also das Risiko dieser Anlage erkennen müssen.
Dieses Eigeninteresse an der (staatlichen) Rettung der HRE hatten auch die meisten anderen Beteiligten, die an dem Krisenwochenende in Frankfurt, die Bundesregierung mit der Drohung erpressten, der Tod des deutschen Bankensystems stehe bevor. Wie man einer in der Zeit veröffentlichten Aufstellung der Bundesbank entnehmen konnte, hatte nämlich die Deutsche Bank rund 1 Milliarde Kredite und die Commerzbank rund 1,4 Milliarden Kredite an die HRE vergeben . Die Allianz hatte rund 5,6 Milliarden bei der HRE liegen. Blessing und Ackermann waren keinesfalls nur kompetente Ratgeber der Kanzlerin, als die sie sich gerne darstellen wollen.
Noch viel mehr trifft dies auf die Vertreter der HypoVereinsbank in der Frankfurter Runde zu, gegenüber deren Mutter, die Unicredit, die HRE mit rund 3 Milliarden verschuldet war. Gerade die HypoVereinsbank musste ein besonderes Interesse an der Risikoübernahme des Staates haben.
Die HypoVereinsbank hätte bis einen Tag vor der Rettung durch den Steuerzahler am 28. September für Ansprüche (Risiken) der HRE gehaftet.
Wer wundert sich da noch über die Horrorszenarien, die da von Bankern und Bankenaufsicht an die Wand gemalt wurden, um den Bund und damit den Steuerzahler ins Boot zu ziehen, damit die HRE vor dem Untergang gerettet werden konnte. Wenn aber nur Leute mit den gleichen Interessen kollaborieren, kann es nur zu einer Lösung zu Lasten Dritter, in dem Fall der Steuerzahler kommen.
Zur Verjährung der Ansprüche an die Hypo:
UmwG § 133
(1) Für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind, haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Die §§ 25, 26 und 28 des Handelsgesetzbuchs sowie § 125 in Verbindung mit § 22 bleiben unberührt; zur Sicherheitsleistung ist nur der an der Spaltung beteiligte Rechtsträger verpflichtet, gegen den sich der Anspruch richtet.
(2) Für die Erfüllung der Verpflichtung nach § 125 in Verbindung mit § 23 haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Bei Abspaltung und Ausgliederung können die gleichwertigen Rechte im Sinne des § 125 in Verbindung mit § 23 auch in dem übertragenden Rechtsträger gewährt werden.
(3) Diejenigen Rechtsträger, denen die Verbindlichkeiten nach Absatz 1 Satz 1 im Spaltungs- und Übernahmevertrag nicht zugewiesen worden sind, haften für diese Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach der Spaltung fällig und daraus Ansprüche gegen sie in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird; bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass eines Verwaltungsakts. Für vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die in Satz 1 genannte Frist zehn Jahre.
(4) Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers nach § 125 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206, 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden.
(5) Einer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art bedarf es nicht, soweit die in Absatz 3 bezeichneten Rechtsträger den Anspruch schriftlich anerkannt haben.
(6) Die Ansprüche nach Absatz 2 verjähren in fünf Jahren. Für den Beginn der Verjährung gilt Absatz 4 Satz 1 entsprechend.
@Rotbaleknmaler: Ist es Feigheit oder Faulheit nicht diskutieren zu wollen?
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