HSH Nordbank:Viel Geld - aber nur eine halbe Lösung

Der gemobbte Ex-Vorstand Frank Roth siegt gegen die HSH - und bekommt etwa fünf Millionen Euro. Doch ist diese Summe angesichts des Umgangs mit ihm überhaupt genug?

Kristina Läsker

Am Anfang dachte Frank Roth noch, alles sei bloß ein Missverständnis. Als er von jetzt auf gleich die Landesbank HSH verlassen musste. Weil er angeblich Geheimnisse verraten hatte. Doch es war kein Missverständnis. Irgendjemand hatte dafür gesorgt, dass Roth hochkant rausflog. Irgendjemand hatte dem Ex-Vorstand fingierte Beweise untergeschoben. Doch niemand glaubte dem Banker, obwohl der sein Ehrenwort gab. Öffentlich wurde er angeprangert.

HSH Nordbank einigt sich mit unrechtmäßig gefeuertem Ex-Vorstand Roth

Die HSH Nordbank einigt sich mit dem unrechtmäßig gefeuertem Ex-Vorstand Roth: Nach SZ-Informationen zahlt sie ihm fünf Millionen Euro.

(Foto: dapd)

Heute ist klar, dass Roth zu Unrecht gefeuert wurde. Mit etwa fünf Millionen Euro entschädigt die HSH ihn nun. Diese hohe Summe zeigt, wie böse dem Topbanker mitgespielt wurde. Doch wieder kam eine schnelle Lösung nur durch den Druck der Bundesländer zustande, denen die Bank gehört - genau wie bei der Trennung von Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher. Dabei ist es völlig angemessen und nötig, dass die Nordbank zahlt. Schließlich will das Institut glaubwürdig mit all den Affären der letzten Monate aufräumen.

Doch wie sehr wird das Geld einem wie Frank Roth helfen? Sind fünf Millionen Euro genug für einen, der im gesellschaftlichen Abseits stand? Kann Geld eine kaputte Karriere kitten? Bleibt nicht immer etwas hängen? Immerhin hat sich selbst Aufsichtsratschef Hilmar Kopper entschuldigt. Das dürfte helfen, Roths Glaubwürdigkeit wieder herzustellen.

Eine Entschuldigung von Bank-Chef Nonnenmacher fehlt bis heute - und daran zeigt sich das Grundproblem der Bank. Kein Topmanager will die Verantwortung für die Affären übernehmen. Noch immer ist unklar, wer Roth die falschen Beweise unterschob. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Aufklärung den Staatsanwälten überlassen wird.

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