Selbst wenn eine Strompreiserhöhung zu erwarten ist, sollten Verbraucher Festpreisangebote derzeit gründlich anschauen. Nicht immer lauern hier nur Vorteile.
Denn "wenn die Laufzeiten dieser Verträge ein Jahr überschreiten, sollte man sich nicht darauf einlassen."
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Das sagte Peter Blenkers, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Schließlich bestehe auch die Möglichkeit, dass die Preise in der Zwischenzeit sinken.
Kündigt der Versorger eine Strompreiserhöhung an, rät die Verbraucherzentrale zu drei Schritten: Zunächst sollte der eigene Stromverbrauch beobachtet und gesenkt werden, sagte Blenkers. Dann könne geprüft werden, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. "Allerdings haben wir große Skepsis gegenüber Anbietern, die Vorkasse verlangen", warnt der Experte. Im Falle einer Insolvenz sei das Geld weg.
Schließlich hätten Verbraucher die Möglichkeit, sich rechtlich gegen eine Strompreiserhöhung zu wehren. "Sie können Vorbehalte anmelden und Widerspruch einlegen", erklärte der Energieexperte.
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