Aus manchen düsteren Dachkammern lassen sich recht schnell und einfach lichtdurchflutete Wohnräume schaffen: Giebelverglasungen, Dachflächenfenster, Gauben, Lichtbänder, -kuppeln oder -kamine machen's möglich.
Welches Glaselement geeignet ist, hängt allerdings nicht nur von den eigenen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten, sondern auch von baurechtlichen und technischen Aspekten ab.
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Mehr Licht in edler Form: Lichtbänder vermitteln ein Gefühl von Höhe und Transparenz. (© Foto: FVLR/dpa/tmn)
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"In der Landesbauordnung sind Baurecht und Brandschutz geregelt", erläutert der Innenarchitekt Daniel Steps aus Berlin behördliche Vorgaben. Dort finden sich zum Beispiel Vorschriften zu Mindestabständen zwischen Fenster und Giebelwand, zu Fluchtwegen oder zur Fenstergröße: "In vielen Bundesländern muss die Fensterfläche ein Zehntel der Raumfläche betragen." Die zweite rechtliche Ebene ist der kommunale Bebauungsplan: Nicht überall sind beispielsweise Gauben zulässig.
Fenster versus Fläche
"Eine Dachsanierung ist eine Veränderung der Außenhülle des Gebäudes und meist auch der Nutzung. Diese ist in den meisten Kommunen genehmigungspflichtig", sagt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller in Frankfurt am Main.
Diese Genehmigung muss durch einen Vorlageberechtigten, also einen Planer oder Architekten, eingeholt werden. Seine Einbeziehung macht auch aus praktischen Gründen Sinn: Immerhin wird die Gebäudehülle geöffnet - entsprechende Vorsicht ist geboten.
Wenn vorhanden, bedeutet eine Verglasung der Giebelwand meist wenig Aufwand. "Hier können ganz normale Fenster eingebaut werden, die sich gestalterisch gut in das Fassadenbild einpassen", sagt Steps. Die Alternative ist eine Flächenverglasung.
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Bei der heutigen Satellitenbildtechnik würde ich sowas allerdings in Privathäusern meiden.