Mieter müssen Mitarbeiter des Wärmemessdienstes in die Wohnung lassen. Aber sie müssen nicht unbedingt gleich zahlen, wenn es mal nicht klappt.

Der Ablesetermin muss ihnen aber mindestens zehn bis 14 Tage vorher angekündigt werden. Das erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.

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Muss sich rechtzeitig vorher anmelden: der Mann vom Wärmemessdienst (© Foto: oh)

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Dazu müssen Mieter entweder ein entsprechendes Schreiben von der Firma oder ihrem Vermieter erhalten oder über einen Aushang an gut sichtbarer Stelle - zum Beispiel im Treppenhaus - benachrichtigt werden. Nach Angaben des Mieterbundes werden im Dezember in Hunderttausenden von Wohnungen die Heizkostenverteiler abgelesen.

Auf den Werten, die in der Wohnung erfasst werden, basieren die Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2007.

Nicht jeder darf kassieren

Die frühzeitige Ankündigung des Ablesetermins ist notwendig: Denn wenn Mieter den vorgegebenen Termin nicht einhalten können, fallen unter Umständen Kosten an. Zunächst muss laut Mieterbund zwar im Abstand von mindestens 14 Tagen ein zweiter Termin angeboten werden. Sinnvoll ist es außerdem, wenn der zweite Termin von der Firma individuell mit den Mietern abgestimmt wird. Dennoch wird bisweilen ein dritter Ablesetermin notwendig. Auch dann müssen Mieter die Kosten aber nicht immer zahlen.

Nur wer einen Termin "schuldhaft" hat platzen lassen, muss die Ausgaben tragen. Wer dagegen zum Beispiel im Urlaub war oder seinen Vermieter rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt hat, dass zum vorgesehenen Ablesetermin niemand zu Hause ist, muss nicht zahlen, heißt es.

Zudem habe der Wärmemessdienst selbst in keinem Fall das Recht, für die Ablesung oder die Anfahrt zu kassieren. Das Unternehmen müsse sich immer an den Auftraggeber - also an den Vermieter - wenden.

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(sueddeutsche.de/dpa)