Mieter müssen Mitarbeiter des Wärmemessdienstes in die Wohnung lassen. Aber sie müssen nicht unbedingt gleich zahlen, wenn es mal nicht klappt.
Der Ablesetermin muss ihnen aber mindestens zehn bis 14 Tage vorher angekündigt werden. Das erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Muss sich rechtzeitig vorher anmelden: der Mann vom Wärmemessdienst (© Foto: oh)
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Dazu müssen Mieter entweder ein entsprechendes Schreiben von der Firma oder ihrem Vermieter erhalten oder über einen Aushang an gut sichtbarer Stelle - zum Beispiel im Treppenhaus - benachrichtigt werden. Nach Angaben des Mieterbundes werden im Dezember in Hunderttausenden von Wohnungen die Heizkostenverteiler abgelesen.
Auf den Werten, die in der Wohnung erfasst werden, basieren die Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2007.
Nicht jeder darf kassieren
Die frühzeitige Ankündigung des Ablesetermins ist notwendig: Denn wenn Mieter den vorgegebenen Termin nicht einhalten können, fallen unter Umständen Kosten an. Zunächst muss laut Mieterbund zwar im Abstand von mindestens 14 Tagen ein zweiter Termin angeboten werden. Sinnvoll ist es außerdem, wenn der zweite Termin von der Firma individuell mit den Mietern abgestimmt wird. Dennoch wird bisweilen ein dritter Ablesetermin notwendig. Auch dann müssen Mieter die Kosten aber nicht immer zahlen.
Nur wer einen Termin "schuldhaft" hat platzen lassen, muss die Ausgaben tragen. Wer dagegen zum Beispiel im Urlaub war oder seinen Vermieter rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt hat, dass zum vorgesehenen Ablesetermin niemand zu Hause ist, muss nicht zahlen, heißt es.
Zudem habe der Wärmemessdienst selbst in keinem Fall das Recht, für die Ablesung oder die Anfahrt zu kassieren. Das Unternehmen müsse sich immer an den Auftraggeber - also an den Vermieter - wenden.
- Heizkostenabrechnung Kalt erwischt 09.10.2003
(sueddeutsche.de/dpa)
Griechenland und die Euro-Zone
"Das wird sich auf die Ablesekosten der Wärmemessdienste auswirken - und die hat der Mieter zu tragen"
Viele Mehrfachanfahrten lassen sich vermeiden, wenn die Termine etwas günstiger gelegt werden.
Bei uns im Haus kommt die Ablesung grundsätzlich im Zeitraum 11:00-11:45. Ein Reden mit der Firma ist nicht möglich. Ich kann meinem Mieter nicht vorwerfen, in diesem Zeitraum nicht anwesend zu sein. Wenn man arbeitet, dann ist es schlecht. Und man will eben auch nicht jeden in die Wohnung lassen.
Nachdem die Ableser eine Dienstleistung sind, wäre es m.E. nicht zuviel verlangt, wenn sie um 19:00 kommen würden.
...den Termin wenigstens auch nur eine Woche vorher zu erfahren - bislang war es stets so, daß die entsprechende Ankündigung drei Tage vorher an der Eingangstür hing. Auf Anfrage erklärte man mir, daß es "technisch nicht machbar" sei, den Termin früher bekanntzugeben. Ich solle mir doch den Tag frei nehmen, dann gäbe es auch keine Probleme.
Ob dieser Unverschämtheit habe ich den Ablesedienst auflaufen lassen - an der Wohnungstür habe ich eine Notiz mit den Zeitpunkten hinterlassen, die für eine Ablesung in Frage kommen. Natürlich wollte der Ablesedienst daraufhin für die zweite Anfahrt kassieren, was ich aber mit Hilfe des Mieterbundes erfolgreich abwehren konnte.
Das war 2005...2006, das gleiche Spielchen. Wieder die Ankündigung drei Tage vorher, wieder ein Zettel mit meinen Terminvorschlägen meinerseits, wieder der Versuch, für die zweite Anfahrt Geld zu kassieren, wieder den Mieterbund erfolgreich bemüht.
Wäre ich paranoid, würde ich jetzt glatt ein System dahinter vermuten.
werden abgesprochen und nicht diktiert. Wenn ich nicht zum angegebenen Zeitpunkt da bin, bin ich nicht zur Zahlung verpflichtet. Ansonsten sage ich den Termin an und kassiere dann eine Aufwandsentschädigung, wenn der Ableser nicht erscheint, oder was???
Das wird sich auf die Ablesekosten der Wärmemessdienste auswirken - und die hat der Mieter zu tragen. Dreimal Anfahren kostet nun mal mehr wie zweimal!