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Heizung: Öfen müssen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.

Öfen müssen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.

(Foto: Imago)

Um den Ausstoß von Feinstaub zu reduzieren, müssen Hausbesitzer alte Kaminöfen austauschen oder stilllegen. Das Nachrüsten mit einem Filter lohnt sich meist nicht.

Ein knisterndes Feuer im Kaminofen ist gemütlich und romantisch. Ist das Modell aber schon älter, stößt es verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass alte Kaminöfen ausgetauscht oder mit einem Spezialfilter nachgerüstet werden müssen.

Der Emissionsausstoß moderner Geräte liege um bis zu 85 Prozent unter dem Wert alter Öfen, wie Rolf Heinen vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt erklärt. Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. "Der Austausch macht auch ökonomisch Sinn", sagt Heinen. Denn die moderne Technik bringe einen höheren Wirkungsgrad und eine bessere Energieeffizienz mit sich: "Es wird deutlich weniger Brennstoff verbraucht."

Für die sogenannten Einzelraumfeuerstätten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, liegen die Grenzwerte bei vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind weniger streng als jene für ganz neue Öfen. Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf zwei Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden, erklärt Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. "Die nächste Austauschfrist endet Ende Dezember 2017. Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss bis dahin aktiv werden." Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

Es gibt aber auch Ausnahmen. "Historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, offene Kamine und Kochherde sind ausgenommen", sagt Langer. Auch Hausbesitzer, die ausschließlich mit ihrem Kachelofen heizen, müssten ihn nicht stilllegen, selbst wenn er sehr alt sei.

"Anhand des Datums auf dem Typenschild des Gerätes lässt sich leicht feststellen, wann es gebaut wurde", erläutert Heinen. Ist das Datum nicht mehr feststellbar, müssten Ofenbesitzer direkt aktiv werden, betont Langer. Der Bezirksschornsteinfeger sollte dann den Schadstoffausstoß messen. Außerdem bietet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an (Im Internet: www.cert.hki-online.de). Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis.

Zwar können alte Geräte auch mit einem Spezialfilter nachgerüstet statt ausgetauscht werden. "Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn", sagt aber Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Anlagen, die ohne nachgerüsteten Filter bis Ende 2017 außer Betrieb genommen werden müssen, sind etwa 30 bis 40 Jahre alt. Für ein technisches Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter. Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks vergleicht die Preise: "Nachrüstsets kosten um die 1000 Euro. Neue Öfen gibt es schon ab 500 Euro." Möglicherweise reiche der Filter außerdem gar nicht aus, um die Grenzwerte für Kohlenmonoxid einzuhalten, ergänzt Froitzheim.

Für Hausbesitzer, die ihren veralteten Ofen nicht austauschen oder nachrüsten, kann es teuer werden. "Stößt ein Schornsteinfeger bei seiner turnusmäßigen Feuerstättenschau auf so ein Gerät, muss er sicherstellen, dass es außer Betrieb gesetzt wird", erklärt Langer. "Außerdem ist er verpflichtet, das der zuständigen Behörde zu melden." Das kann ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro zur Folge haben.

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