"Abdichtungsmaßnahmen mit Dichtungen an Fenstern und Türen sind auch Mietern grundsätzlich erlaubt", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Denn das Einkleben der Dichtung und das Anbringen von Leisten seien kein Eingriff in die Bausubstanz. Beim Auszug müssten die Bänder und Leisten sich allerdings ohne Schäden entfernen lassen.

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Über dem Fenster eingebaute Rollladenkästen gelten als energetische Schwachstellen, wenn sie nicht wärmegedämmt und luftdicht sind. Die meisten Rollladenkästen können - so die Deutsche Energie Agentur (dena) in Berlin - innen mit Dämmmaterial ausgekleidet werden. Auch Fugen und Gurtdurchführungen lassen sich mit Klebebändern, speziellen Gummistopfen oder Bürsten abdichten.

Kritisches Nischendasein

Heizkörpernischen sind ebenfalls Schwachstellen im Wärmeschutz, weil dort zum einen die Außenwand meist erheblich dünner und zum anderen unmittelbar hinter dem Heizkörper die Temperatur besonders hoch ist. "Daher sollte hinter dem Heizkörper eine Dämmschicht an die Wand geklebt werden", rät Michel. Zusätzlich können noch Folien aus Aluminium angebracht werden, die die Wärmestrahlung reflektieren.

In vielen Ratgebern wird das nachträgliche Dämmen der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke von unbeheizten Kellern und Dachböden in Eigenregie empfohlen.

Hier rät der Architekt Ulrich Zink vom Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung in Berlin zur Vorsicht. Unter oder auf Decken dürfe nicht einfach Dämmstoff geklebt oder ausgerollt werden, da hier bauliche Fehler auftreten können. Statt beliebige Einzelaktionen zu starten, sollte ein Hausherr bei solch großen Projekten zuerst ein Gesamtkonzept mit einem Fachmann aufstellen. Denn ohne Konzept brächten die Energiespar-Maßnahmen wenig.

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(sueddeutsche.de/dpa/als)