Die meisten Heizkörper werden unter dem Fenster eingebaut. Das hat seinen Grund.
Denn dadurch kann sich die von den Heizkörpern aufsteigende warme Luft mit der von den Fenstern absinkenden kalten Luft vermischen und diese gut erwärmen.
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Wichtig ist aber, dass die Außenwand, vor der die Heizung steht, nicht zu dünn ist, heißt es bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) in Berlin. Ansonsten gehe viel Heizwärme über das Mauerwerk verloren.
Dämmstoffplatten und reflektierende Folien, die an die dünne Wand angebracht werden, schaffen Abhilfe.
Es sollte jedoch unbedingt ein Luftspalt zwischen Heizkörper und Dämmplatte bleiben.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
Moderne Verwaltung
Ich versuche gar nichts. Entweder man tut einem der 5 Mio Erwachsenen an ALG-II hängend unrecht oder den ca 35-40 Mio Erwachsenen in Arbeitnehmer- und Selbstständigenhaushalten. Nach meinem Rechtsempfinden sollten Nebenkosten, die 50% des Regelsatzes übersteigen geprüft werden. Ein einfacher Quervergleich im Haus oder mit Häusern vergleichbarer Bausubstanz sollte zeigen ob hohe Nebenkosten durch diese Bausubstanz bedingt sind oder durch das individuelle Verbrauchsverhalten.
Hallo Ankur, Sie haben zweifellos Recht die Urteile gibt es. Versuchen Sie das aber mal in der betreffenden Arge durchzusetzen. Da liegt der Hund begraben. Ich kann den Versuch der Kommunen, die Deckelung beizubehalten auch verstehen, da so sparsames Verhalten kaum durchgesetzt werden kann. Auf der anderen Seite muss man auch die Gestraften mit einer Gasheizung verstehen können, die trotz Sparen mehr verbrauchen, als die Kommune vorsieht.
Hallo Louis, d'accord.
die Heiznischenmauer natürlich. Den Temperaturunterschied (Energieverlust)zwischen Nische und Normalmauer hab ich durch simples Handauflegen festgestellt. Das Problem hab ich dann mit einer stink normalen Isomatte gelöst. Die Reflektierende Seite befindet sich allerdings auf der Mauerseite, weil ich da so eine Befürchtung habe, wenn der Heizkostenverteiler von hinten durch Reflektion zusätzlich bestrahlt wird
Aber das hängt bestimmt auch vom verwendeten Heizkörper ab.
"Abgesehen davon auch nicht 100%, sondern einen definierten Maximalsatz, der in jeder Kommune anders ausfällt und davon abhängig ist, wieviel Personen die Bedarfsgemeinschaft bildet. "
Naja, so einheitlich ist das nicht. Es gab in der jüngeren Vergangenheit genügend Urteile u.a. des Bundessozialgerichts, dass "das Amt" die kompletten Heizkosten zu übernehmen hat und eine Deckelung nicht zulässig ist. Das Kernproblem ist, dass sich Hartz-IV am steuerfreien Existenzminimum orientiert und dieses sieht Pauschalen vor. Allerdings sagt § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, dass die Heizkosten in der tatsächlichen Höhe zu zahlen sind. Daher können bei schlecht isolierten Wohnungen Sozialtransferempfänger mit der Einzelfallbetrachtung besser als Arbeitnehmer mit der Pauschale gestellt sein. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Arbeitnehmer mit hohen Nebenkosten unter Verweis auf das SGB-II höhere steuerfreie Pauschalen durchzusetzen versucht.
Des einen Freud, des anderen Leid.
Ihre Ausfälle:
Da die Heizkosten in jedem Fall zu 100% vom Amt übernommen werden, kann man sich Wärmedämmung aus ökonomischer Sicht komplett sparen.
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Wollen sie sich hier als die neue Nr. 1 in der Rubrik Lügenschleudern profilieren??!!
Die Heizkosten werden von den Ämtern nur übernommen, wenn der Verbrauchsbestimmte Anteil der Heizkosten den von der Wohnungsgröße bestimmten Anteil nicht übersteigt.
Sie kleiner Cyberprovokateur sie
Und an die Grün-Riskierer des Barebacker- Kommentar: Ab zum sofortigen Rapport! Hier eingetreten: suedcafe.sueddeutsche.de/rot-riskierer
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