Heizen:Tanken ohne Marktkenntnisse

Kauft der Vermieter Heizöl ein, muss er unter mehreren gleichwertigen Angeboten das möglichst billigste auswählen. Er ist aber nicht verpflichtet, den Heizöl-Markt zu beobachten.

Weil die Heizölpreise Rekordhöhen erreicht haben, verlangen Mieter immer häufiger von ihrem Vermieter, den Brennstoff möglichst billig einzukaufen. Dazu haben sie allen Anlass, wenn sie erhebliche Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung vermeiden wollen.

Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist der Eigentümer einer vermieteten Immobilie auch verpflichtet, beim Heizöl-Kauf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick zu haben, wie der bayerische Haus- und Grundbesitzerverband in seiner Mitgliederzeitschrift erläutert.

Das sei mit der Mietrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 556, festgeschrieben worden. Für den Vermieter bedeutet das: er muss unter mehreren gleichwertigen Angeboten ein möglichst kostengünstiges auswählen.

Die Verpflichtung gehe aber nicht so weit, dass der Eigentümer auch die Entwicklung der Heizölpreise am Markt beobachten müsse, betont der Verband und verweist auf einen Beschluss des Landgerichts München I.

Aktenzeichen: Landgericht München I, 15 S 22670/02.

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