Für den Betrieb des Aufzugs oder das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss sich der Verwalter um den preisgünstigsten Stromanbieter kümmern.
Darauf weist der Verband "Wohnen im Eigentum" in Bonn hin.
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Haben mindestens 25 Prozent der Eigentümer den Eindruck, der Verwalter vernachlässige diese Aufgabe, können sie das Thema zum Tagesordnungspunkt der nächsten Eigentümerversammlung machen. Per einfacher Mehrheit der Versammlung kann der Verwalter dazu verpflichtet werden, sich um einen günstigeren Stromanbieter für die Gemeinschaftseinrichtungen zu kümmern.
Das Erfüllen dieser Forderung kann die Versammlung notfalls vor Gericht einklagen.
Sind den Eigentümern durch Nachlässigkeit des Verwalters erwiesenermaßen höhere Stromkosten entstanden als nötig, können sie dann auch Regressansprüche stellen.
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(sueddeutsche.de/dpa)
Der Verwalter muss ohnehin das machen, was die Eigentümerversammlung beschliesst.
Also, wo genau liegt der Erkenntnisgewinn?