Auch Hartz-IV-Empfänger spielen Lotto - mitunter gewinnen sie sogar Geld dabei. Ärgerlich: Dieser Betrag muss auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Hartz-IV-Empfänger müssen sich einen Lottogewinn auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen anrechnen lassen. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Detmold hervor, auf das die Kölner Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hinweist.
Die Arge darf sich einen Teil des Lotto-Kuchens holen - das entschied das Sozialgericht Detmold. (© Foto: ddp)
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Der Mann hatte 500 Euro gewonnen und den Betrag der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) gemeldet, die für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zuständig ist.
Die Arge kürzte die Leistungen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um je 250 Euro. Der Hartz-IV-Empfänger zog vor Gericht.
Berufung zugelassen
Seine Argumentation: Er habe seit 2001 jeden Monat 15 Euro in ein Dauerlos investiert. Damit habe er deutlich mehr gezahlt als letztlich gewonnen - der Lottogewinn könne daher nicht als Einkommen gezählt werden.
Die Richter allerdings sahen das anders: Der Gewinn sei als Einkommen zu bewerten, das die Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches verringere. Die Kürzung der Hartz-IV-Leistungen sei also korrekt.
Zuletzt wollte der Lottogewinner wenigstens die gezahlten Losbeiträge vom Einkommen absetzen. Doch auch das ließen die Richter nicht zu. "Ausgaben dürfen nur dann vom Einkommen abgezogen werden, wenn sie zur Einkommenserzielung notwendig sind", so die Kanzlei. Das war aber hier nach Meinung des Gerichts nicht der Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde zugelassen.
(Aktenzeichen S 13 AS 3/09)
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(SZ vom 14.01.2010/tob)
... oder einen Lottoschein ausfüllen, und dafür Mehrwert- und Lotteriesteuer zahlen, und die einen Gewinn ehrlicherweise angeben, natürlich als "blöd" bezeichnen.
Man könnte sich natürlich auch fragen, ob es nicht eine weitestgehend konsensfähige Lösung gäbe. Die müsste - da die SGB-Vorgaben und Durchführungsbestimmungen eh ziemlich "höchstrichterlich entscheidungsträchtig" sind, allerdings in Gesetzesform gegossen werden.
Etwa des Inhalts, dass Gewinne, Erbschaften etc nur. insoweit anrechnungsfähig sind, als nach Erhalt derselben die Schonvermögensobergrenze des Bedürftigen resp. seiner Bedarfsgemeinschaft überschritten ist...
Die Überschrift könnte in der tz oder az so stehen. Oder in der BILD ("So holen sie alles aus Hartz IV heraus").
Das Amt kann gar keinen Gewinn machen, der Staat zockt hier auch nicht ab. Lottospielen ist nun einmal Privatsache, genauso Oddset. Bei größeren Gewinnen kann man sich ja von Hartz IV abmelden, die Möglichkeit besteht immerhin.
Da es eine Steuerleistung ist kann eben nicht alles von der Allgemeinheit finanziert werden. Sicherlich trübt das die Freude über den Lottogewinn erheblich. Aber der Mann hat schließlich den "Fehler" begangen den Lottogewinn mitzuteilen...! Selber schuld! :-)
Ich denke mal, dass Lottogewinne unter 100 Euro nicht angerechnet werden, weil sie unter den Grundfreibetrag fallen.
Man könnte ja überlegen, die Grenze auf 500 Euro auszuweiten.
Fazit: Für den Hartz-IV-Empfänger lohnt sich das Lottospielen nur, wenn er einen fetten Gewinn macht, dann kann er Hartz IV ade sagen und sich den wichtigen Dingen des Lebens widmen.
Wenn man anfängt Spieleinsätze vom Einkommen abzusetzen könnte man ja gleich auch den Einsatz für Pokerabende vom Einkommen absetzen etc.
Ich dachte, Hartz IV wird aus Steuermitteln gezahlt?
Wenn aus Hartz IV das staatliche Lottospiel finanziert werden sollte (keine schlechte Idee für die staatliche Lotterie eigentlich!), sollte man auf jeden Fall bedenken dass man irgendwo an anderer Stelle was erhöhen muss um das Geld wieder reinzukriegen. Wie wäre es damit, die Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge zu erhöhen? Dann zeigt sich ob wir wirklich eine Solidargemeinschaft sind, die den Schwachen der Gesellschaft unter die Arme greift!
Dass "die da oben" nicht angetastet werden ist klar: Zu viel Einfluss!
wie sie in meinem posting lesen könnten, habe ich verstanden dass dieser Gewinn als Einkommen versteuert wurde. Wie wärs also mal mit vollständigem lesen, bevor Sie hier rumschlaumeiern.
entscheidend in der Sache ist für mich folgendes:
Wenn der Gewinn als Einkommen versteuert werden soll, dann sind die Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung dieses Einkommens auch anzuerkennen.
Es gibt fast nur noch bankrotte Staaten, die wenigsten Länder auf der Erde weisen einen positiven Haushalt auf. Diese Länder wären alle schon pleite wenn Sie nicht ständig einfach neue Schulden machen würden.
Bevor man allerdings so kleinkariert agiert wie in unserem zugrundliegenden Beispiel sollte unser lieber Staat doch vielleicht mal die Subventionen/Verschwendungen abschaffen wo es sich wirklich rentiert.
Mit solchen Behördenvorschriften schafft man es sicher nicht, den lieben Sozialhilfeempfänger zu ermuntern wieder in Lohn und Brot zu treten, der wird sich eher dafür entscheiden noch mehr mitzunehmen wo es geht, weil er sich vom Staat v.......t vorkommt.
Paging