Handy: Unbezahlte Rechnungen:Sperre? Nicht so schnell!

Wer seine Handykosten nicht sofort begleicht, darf zunächst einmal weitertelefonieren. Erst ab 75 Euro Schulden dürfen Anbieter den Zugang sperren, urteilt der Bundesgerichtshof. Wie beim Festnetz eben.

Telefonieren trotz Schulden: Telefonanbieter dürfen künftig einen Handy-Anschluss erst dann sperren, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro bei ihnen in der Kreide steht. Das entschied der Bundesgerichtshof. Die Richter übertrugen damit die fürs Festnetz geltenden Regeln auf den Mobilfunk. Außerdem müssen Anbieter den Kunden warnen, bevor sie ihn vom Netz nehmen.

Handy mobillfunk

Handy-Nutzer können ihre Rechnung bis zu 75 Euro überziehen und trotzdem weitertelefonieren.

(Foto: AP)

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Seiner Ansicht nach war die Praxis der Telekom und ihrer Tochterfirma Congstar, bei dem der Anschluss schon bei einem Minus von 15,50 gesperrt wird, nicht rechtens. Telekom und Congstar hatten argumentiert, dass der durchschnittliche Congstar-Kunde monatlich für etwa 15,50 Euro telefoniere. Sie mussten jedoch zugestehen, dass der Durchschnittswert bei der Telekom bei 35 Euro liege.

Das Handy sei für viele Menschen kein Zusatz zum Festnetz mehr ist, sondern die einzige Telefonverbindung, erklärten die Richter bereits während der Verhandlung. Daher müsse auch "eine ähnlich hohe Schmerzgrenze" gelten, wie beim Festnetz.

Bei einem zweiten Streitpunkt gaben die Richter den Anbietern Recht. Die Verbraucherschützer hatten eine Regelung bemängelt, die den Verlust eines Handys betrifft. Ihrer Meinung nach ist der Text in den Verträgen der beiden Anbieter missverständlich formuliert.

"Der Kunde hat den Eindruck, dass er in jedem Fall alle Gespräche zahlen muss, die in dem Zeitraum anfallen, bis er den Verlust gemeldet hat", sagte Peter Wassermann, Anwalt der Verbraucherschützer. Dies sei aber nur dann der Fall, wenn er den Verlust selbst verschuldet habe. Der Vertreter der Telekom wies diese Interpretation erfolgreich zurück. Laut Vertrag müsse sogar die Telekom dem Kunden die Schuld an dem Verlust nachweisen.

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