Die Finanztest-Tipps zeigen, was alles beachtet werden muss.
Bezahlung
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Bevor der Handwerker loslegt, erklären Sie ihm, dass Sie nicht bar zahlen. Sie müssen den Rechnungsbetrag immer per Überweisung begleichen. Das muss nicht unbedingt von Ihrem Konto aus passieren. Anerkannt ist auch die Überweisung vom Konto eines Dritten. Der Kontoauszug dient als Nachweis.
Belege
In der Rechnung muss der Handwerker oder Dienstleister die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten separat von den Materialkosten ausweisen oder die Kosten prozentual aufteilen. Für anteilige Nebenkosten im Mehrfamilienhaus dient die Jahresabrechnung des Verwalters oder Vermieters als Nachweis.
Haushalte
Es zählen die Kosten für alle Ihre Haushalte innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen, Island und Lichtenstein einschließlich der kostenlos überlassenen Wohnung an nahe Angehörige. Den Höchstbetrag können Sie aber nur einmal ausschöpfen.
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(sueddeutsche.de/stl/hgn)
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