Steuererleichterungen im großen Stil: Nicht nur Unternehmen, auch Arbeitnehmer werden von den milliardenschweren Entlastungen profitieren.
Die große Koalition will die Bürger und Unternehmen um etwa zwölf Milliarden Euro entlasten. Darauf verständigten sich am Dienstag die Fraktionschefs von SPD und Union, Peter Struck und Volker Kauder. Privat und gesetzlich Versicherte können von 2010 an die kompletten Beiträge für die Krankenkasse von der Steuer absetzen. Auch den Firmen winken milliardenschwere Erleichterungen.
Entscheidung in Berlin: Nicht nur Unternehmer, auch Arbeitnehmer werden steuerlich entlastet. (© Foto: AP)
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Bislang war es nur möglich, die Krankenkassenbeiträge bis zu einer Grenze von 1500 Euro in der Steuererklärung anzugeben. Durch die Änderung dürfte ein gesetzlich versicherter, lediger Arbeitnehmer mit einem Monats-Einkommen von 3600 Euro knapp 600 Euro Steuern jährlich sparen. Für privat Versicherte fällt die Entlastung unter Umständen deutlich höher aus. Denn sie können zum Beispiel auch Beiträge für die Versicherung ihrer Kinder geltend machen. Je nach Tarif ist eine Steuerersparnis von 2000 Euro möglich. Insgesamt nehmen Bund, Länder und Gemeinden durch die Regelung 9,5 Milliarden Euro im Jahr weniger ein.
Die Finanzämter werden aber nur die Kosten einer Basisversicherung anerkennen. Wer also als privat Versicherter einen Tarif mit Chefarztbehandlung gewählt hat, erhält dafür keine Vergünstigungen. Wer jedoch durch Kostenerstattungen seiner Kasse Rückzahlungen oder Prämien erhält, müsse diese Beträge nicht in der Steuererklärung angeben, hieß es in Koalitionskreisen. Sie sollen steuerfrei bleiben.
Die Koalition gewährt die Steuersenkung nicht freiwillig, sondern ist vielmehr vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet worden. Die obersten Richter hatten geurteilt, dass die Zahlungen an Kranken- und Pflegekasse genauso zur Absicherung der Existenz gehören wie der Kauf von Kleidung und Nahrung und deshalb steuerfrei sein müssen.
Verzögerungen nach dem Zoff
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte seinen Entwurf zwar bereits im November vorgelegt. Durch Streitigkeiten zwischen Union und SPD verzögerten sich die Beratungen aber um Monate. Nach Angaben aus Koalitionskreisen soll der Finanzausschuss das Regelwerk bereits an diesem Mittwoch beschließen. Mitte Juni werde es der Bundestag verabschieden.
Für Geringverdiener wird eine Sonderregelung eingeführt. Bis zu einem Betrag von 1900 Euro können sie nicht nur die Zahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen, sondern auch die für Haftpflicht- und Unfallversicherung. Wer etwa selbständig ist und deshalb den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag alleine zahlen muss, kann bis zu 2800 Euro absetzen. Derzeit sind es nur 2400 Euro. Normalverdiener profitieren von dieser Anhebung der Grenzen nicht, weil schon ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse höher sind. Sie können daher die anderen Versicherungsbeiträge nicht in der Steuererklärung angeben.
Als Entlastung für mittelständische Unternehmen soll die Umsatzsteuergrenze auf 500.000 Euro für ganz Deutschland angehoben werden, vorerst allerdings nur für zwei Jahre. Bislang galt dieser Betrag allein im Osten, im Westen lag er bei 250.000 Euro. Bis zu dieser Grenze muss ein Unternehmen dem Finanzamt erst dann die Umsatzsteuer zahlen, wenn der Kunde seine Rechnung tatsächlich beglichen hat. Das entlastet die Wirtschaft nach Angaben aus der Koalition um etwa 1,9 Milliarden Euro. Zudem sollen Teile der seit 2008 geltenden Unternehmenssteuerreform wieder zurückgenommen werden, die die Firmen belastet haben. Zu dem Paket zählt auch die Steuersenkung auf Agrardiesel.
(SZ vom 27.05.2009/mel)
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