Diskutiert wird auch eine freiwillige Laufzeitverlängerung ausstehender Anleihen. Die Bundesregierung schlägt sieben Jahre vor. Beide Konzepte gelten als sanfte Umschuldung - im Unterschied zu einem harten Schuldenschnitt. Hier würde Griechenland einen Offenbarungseid leisten und sagen: "Wir können nicht mehr, fortan bedienen wir nur noch 50 Prozent unserer Schulden."

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Was haben Gläubiger von Anleihen aus Athen zu erwarten?

Die Experten sind sich weitgehend einig, dass Griechenlands Wirtschaft viel zu schwach ist, um den angehäuften Schuldenberg vollständig abzutragen. "Selbst nach einem Schuldenschnitt von 50 oder 60 Prozent lägen die Lasten im Verhältnis zum möglichen Bruttoinlandsprodukt Griechenlands immer noch über der Marke von 60 Prozent. Das ist selbst für ein wachstumsstarkes Land zu hoch", rechnet Bert Flossbach vom Kölner Vermögensverwalter Flossbach & von Storch vor.

Seit 1999 gab es insgesamt 20 Staatspleiten - allesamt in den Schwellenländern, berichtet die Ratingagentur Moody's. Der durchschnittliche Verlust für die Gläubiger betrug rund 50 Prozent, wobei die Ausfallquoten im einzelnen zwischen 18 Prozent und 93 Prozent lagen. Diese Erfahrungen, so Moody's, ließen sich aber nicht auf das Euro-Land Griechenland übertragen. Als wahrscheinlich gilt daher eine sanfte Umschuldung unter Beteiligung privater Gläubiger, die damit auf einen Teil ihrer Zinsen oder ihres Kapitals werden verzichten müssen.

Wie könnte eine geordnete Insolvenz ablaufen?

"Für Griechenland ist es zu spät. Nachträglich so ein Verfahren anzuordnen, ist mit erheblichen juristischen Schwierigkeiten verbunden", sagt Insolvenzrechtler Paulus. Für künftige Fälle schlägt er vor, "dass bei Herausgabe von Schuldtiteln generell eine Klausel in die Verträge kommt, die bei Zahlungsverzug automatisch ein Schiedsgericht für die Lösung von Konflikten bestimmt".

Paulus, der auch schon den IWF in Insolvenzfragen beriet, wirbt darüber hinaus für die Einführung eines sogenannten Planverfahrens für zahlungsunfähige Staaten. "Dazu müssten die Staaten nach dem US-Vorbild der Chapter-11-Regelung unter Gläubigerschutz gestellt werden. Den Regierungen wird Zeit gegeben, selbst einen Restrukturierungsplan zu erstellen, den sie dann mit den Gläubigern abstimmen müssen."

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  1. Wenn Staaten pleitegehen
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(SZ vom 17.06.2011/aum)