Die EU-Kommission untersucht Beschränkungen des Glücksspiels in Deutschland. Das Verfahren könnte zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
Die EU-Kommission hat das gesetzliche Verbot von Glücksspielen im Internet in Deutschland beanstandet. Die Brüsseler Behörde leitete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein und forderte die Bundesregierung auf, zum Staatsvertrag der Länder über das Glücksspiel Stellung zu nehmen. Das Verfahren könnte zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
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EU-Kommission beanstandet das deutsche Verbot von Sportwetten und anderem Glücksspiel im Internet. (© Foto: dpa)
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Der Staatsvertrag verstößt nach Auffassung der EU-Kommission in mehreren Punkten gegen die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. Neben dem Verbot von Sportwetten und anderem Glücksspiel im Internet stößt sich die Kommission daran, dass die Werbung beschränkt ist und Banken keine Zahlungen für unerlaubte Glücksspiele abwickeln dürfen. Auch das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die Strafen und Bußgelder bei Verstößen stellt Brüssel in Frage.
Die Einschränkungen für privat betriebenes Glücksspiel begründen die Länder damit, dass der Verbraucher geschützt werden müsse. Die Kommission wies darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof schon früher gefordert habe, Verbote aus solchen Gründen müssten systematisch gelten. "Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen", erklärte die Kommission.
Der Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen erlaubt Online-Wetten nur noch bei Pferderennen. Der europäische Glücksspiel- und Wettverband legte bei der Kommission Beschwerde ein. Die Bundesregierung muss zu dem Gesetz nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen. Daraufhin wird die Kommission entscheiden, ob sie dieses als rechtswidrig betrachtet und erneut eine Änderung fordert. Wenn damit der Streit nicht beigelegt wird, kann die EU vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
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(Reuters/ang/mah)
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