Kassen in Not: Zehn Euro muss ein erwachsener Patient für jeden Tag, den er in der Klinik verbringt, berappen. Doch nicht jeder zahlt.
Großzügig berechnet ist das deutsche Gesundheitswesen etwa 500 Jahre alt. Mit den Zünften des Mittelalters entwickelte sich erstmals so etwas wie eine Krankenversicherung. Wurde ein Geselle krank, erhielt er aus einer Art Gesundheitsfonds - der damals Gesellenlade hieß - eine Lohnfortzahlung. Später kauften die Zünfte in den neu entstehenden Spitälern Belegrechte für ihre Mitglieder. Es ging zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Patienten also von Beginn an immer auch ums Geld.
Erwachsene Patienten müssen für jeden Tag in einer Klinik zehn Euro berappen- doch manche zahlen einfach nicht. (© Foto: dpa)
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Und so ist es noch immer. Das Geld fehlt, und in gewisser Hinsicht hat die jüngste Krankenhausreform das Problem sogar verschlimmert. Denn durch eine noch von der großen Koalition erdachte Regelung ist es Kliniken und Kassen in bestimmten Fällen unmöglich, an ihr Geld zu kommen.
Es geht um die zehn Euro, die ein erwachsener Patient für jeden Tag, den er in der Klinik verbringt, zuzahlen muss. Mit diesem Beitrag sollen die Kranken ihre chronisch klammen Kassen unterstützen. Geplant war, auf diese Weise etwa 800 Millionen Euro im Jahr zusammenzubekommen. Das Problem ist nur: Viele Patienten zahlen einfach nicht - und weder Kassen noch Krankenhäuser haben eine Handhabe, das Geld bei ihnen einzutreiben.
Union und SPD schreien auf
Die Krankenhäuser hatten in der Vergangenheit auch wenig Grund, tätig zu werden. Zum einen haben Ärzte und Pfleger Wichtigeres zu tun, als ein schwer verletztes Unfallopfer nach der Kontonummer zu fragen. Zum anderen ersetzen die Kassen den Kliniken die zehn Euro pro Tag, wenn ein Patient die Zahlungsaufforderung samt anschließender Mahnung einfach ignorierte. Das jedoch rief Union und SPD auf den Plan: Um den Krankenhäusern einen "ausreichenden Anreiz" zu verschaffen, "die Zuzahlungsforderung effektiv durchzusetzen", änderten sie den Paragraphen 43b des Fünften Sozialgesetzbuchs. Seither müssen die Kliniken den Patienten nachstellen, notfalls bis zur Zwangsvollstreckung.
Gut gemeint, aber schlecht gemacht, denn in der Praxis geht das nicht mehr: Die Kliniken finden nämlich keinen Gerichtsvollzieher, der bereit wäre, eine Zwangsvollstreckung zu vollziehen. Die Juristen argumentieren, aus dem Text des Gesetzes ergebe sich nicht, dass ein Krankenhaus eine solche Zwangsmaßnahme überhaupt beantragen dürfe. Zudem fehle den zugrundeliegenden Vollstreckungstiteln der Krankenhäuser das nötige Amtssiegel.
Auch die Krankenkassen haben keine Möglichkeit, die Ansprüche durchzusetzen. Der neue Paragraph 43b erlaubt es den Kliniken nämlich nicht, die Vollstreckung an die Versicherer zu delegieren. Selbst der letzte Versuch, die Einschaltung des Zolls, scheiterte. Zwar dürfen die Zöllner laut Gesetz Inkasso-Geschäfte für die Versicherer übernehmen, nicht aber für die Krankenhäuser. So zumindest sieht es die für den Zoll zuständige Finanzverwaltung.
Die Lage ist vertrackt. Die Kliniken betreiben einen enormen Aufwand, ohne den gewünschten Erfolg zu erzielen, und die Kassen kommen nicht an das Geld, das ihnen helfen sollte. Manch ein Experte befürchtet sogar, dass künftig gar kein Patient mehr die zehn Euro überweisen wird, wenn sich einmal herumgesprochen hat, dass niemand zur Zahlung gezwungen werden kann.
Die Augen richten sich nun auf Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. Der soll eine Regelung finden, die möglichst einfach, eindeutig und vor allem durchsetzbar ist. Möglichst so einfach wie früher bei den Zünften.
(SZ vom 20./21.03.2010/mel)
Bruce Springsteen in Frankfurt
"Manch ein Experte befürchtet sogar, dass künftig gar kein Patient mehr die zehn Euro überweisen wird, wenn sich einmal herumgesprochen hat, dass niemand zur Zahlung gezwungen werden kann."
Aber das bleibt unser kleines Geheimnis, das der SZ und mir, dem einzigen Leser... ;)