Gesetzliche Krankenversicherung:Was die Pflichtversicherung von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet

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Eine Krankenversicherung muss jeder Deutsche abschließen. Aber wer muss sich pflichtversichern - und für wen ist der Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung freiwillig?

Die Marke von 54 900 Euro teilt die Arbeitnehmer in Deutschland in zwei Gruppen: Wer übers Jahr gesehen weniger verdient, muss sich als Pflichtversicherter bei einer gesetzlichen Kasse krankenversichern (Stand 2015). Angestellte, die 54 901 Euro oder mehr verdienen, haben dagegen die Wahl: Sie können sich freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichern oder einen Vertrag mit einem Privatunternehmen abschließen. Diese so genannte Jahresarbeitsengeltgrenze wird vom Bundesarbeitsministerium jedes Jahr neu festgelegt.

Neben den besser verdienenden Arbeitnehmern sind Beamte und Selbständige von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, und zwar unabhängig von ihrem Einkommen. Sie können, müssen sich aber nicht gesetzlich versichern. Für Beamte lohnt sich die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in der Regel jedoch nicht, da sie und ihre Familienmitglieder als privat Versicherte einen staatlichen Zuschuss von bis zu 80 Prozent zu den Krankenkosten erhalten.

Die Beiträge aller gesetzlich versicherten Arbeitnehmer - ob freiwillig oder pflichtversichert - betragen 14,6 Prozent des Bruttojahreslohns, zuzüglich eines Zusatzbeitrages, den die Krankenkasse seit 1.1.2015 selbst festlegen darf. Zum 1.1.2016 erhöhten die Kassen diesen Zusatzbeitrag um durchschnittlich 0,2 Prozent, er liegt nun bei etwa 1,1 Prozent. Bei Selbständigen werden der Jahresgewinn und andere Einnahmen zur Berechnung herangezogen. Die Arbeitgeber beteiligen sich bei ihren Angestellten mit 7,3 Prozent am Versicherungsbeitrag, Selbständige müssen ihn alleine aufbringen. Bei maximal 639,38 Euro im Monat ist jedoch Schluss: Für die Berechnung des Höchstbeitrages ist nicht die Jahresentgeltgrenze maßgeblich, sondern die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Auch sie wird jährlich neu festgelegt und liegt seit 1.1.2015 bei 4125 Euro pro Monat.

Familienmitglieder von gesetzlich Versicherten können bei diesem mitversichert werden und müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, sofern sie keine eigenen Einkünfte haben, die 405 beziehungsweise 450 Euro (bei Minijobbern) im Monat übersteigen: Eine Angestellte kann so etwa ihren kinderhütenden Hausmann und die gemeinsamen Schulkinder kostenlos mitversichern. Studenten können sich bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen der Familienversicherung umsonst mitversichern (hier gibt es mehr Krankenversicherungs-Tipps für Studenten).

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