Angestellte, die ins eigene Unternehmen investieren, können künftig Steuern und Sozialabgaben drücken. Der Staat zeigt sich spendabel.
Das Gesetz kennt kaum jemand. Es passierte gerade fast unbemerkt den Bundestag, aber enthält gravierende Änderungen für die Vermögensbildung von Arbeitnehmern: Wer einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, kann künftig 360 Euro jährlich von seinen Gehaltszahlungen in Unternehmen investieren, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die Süddeutsche Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Wenn Angestellte sich an ihrem Unternehmen beteiligen und dafür einen Teil des Gehalts abknapsen, können sie künftig Steuern und Sozialabgaben sparen. (© Foto: AP)
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Gute Idee, die Mitarbeiter haften mit Ihrem Arbeitsplatz und zusätzlich mit einem Teil Ihres Gehalts, während sich andere die Taschen vollstopfen. Wenns schiefgeht: Der eine geht zum Arbeitsamt, der andere in die Schweiz. Sehr witzig!
Der Arbeitnehmer sollte aber dabei nicht vergessen, dass er auch seine Ansprüche drückt, nämlich die auf Krankengeld und Rente !
Ein Gesetz, bei dem der Aufwand zum Ertrag in keinem Verhältnis steht. Bei den geringen Summen führt dies zu keiner nennenswerten Mitarbeiterbeteiligung.
Erinnert stark an die Wohnungsbauprämie die überwiegend in die Finanzierung von Konsumwünschen (Auto, Urlaub und Wohnungsreinrichtung) ging.