Das Aachener Landgericht hat die Klage eines afrikanisch-stämmigen Paars wegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt abgewiesen.
Eine Hausverwaltung soll der deutschen Familie eine Wohnungsbesichtigung mit der Begründung verweigert haben, es werde nicht an Afrikaner vermietet. Die Betroffenen sehen darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierung. Sie forderten von der Hausverwaltung 5000 Euro Schadenersatz.
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Die Klage hätte sich gegen den Eigentümer und nicht gegen die Hausverwaltung richten müssen, befand das Gericht nach Angaben einer Sprecherin. Die Hausverwaltung habe nicht die Pflicht, Namen und Anschrift des Eigentümers mitzuteilen. Über den angeblichen und vom Verteidiger der Hausverwaltung bestrittenen Sachverhalt wurde nicht verhandelt.
Der Beistand der Familie, Isabell Teller vom Aachener Gleichbehandlungsbüro, nahm das Urteil gelassen: "Das Urteil ist nicht dramatisch. Ich nehme an, dass sie (die Familie) in die nächste Instanz gehen möchte." Sie schloss einen Weg durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof nicht aus. Die Familie mit den mittlerweile fünf Kindern war bei der formlosen Bekanntgabe des Urteils nicht dabei.
Test mit anderem Paar
Nach Tellers Angaben wollte die Familie 2006 von einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen nach Aachen umziehen. Das Paar habe bei seiner Wohnungssuche vom städtischen Wohnungsamt die Nummer der Hausverwaltung bekommen. Beim Besichtigungstermin habe die Hausmeisterin das Paar abgewiesen. Später habe die Hausverwaltung telefonisch bestätigt, es werde nicht an Afrikaner vermietet. Ein Test mit einem anderen afrikanischen Paar habe die Angaben bestätigt.
Der Anwalt der Hausverwaltung, Helmut Reitz, bestritt den Sachverhalt: "In dem Haus wohnen vier afrikanische Familien", sagte er. Für den Anwalt der der Familie, Sebastian Busch, verstößt die Aachener Entscheidung gegen europäisches Recht. Laut Europäischem Gerichtshof müssten nationale Gerichte derartiges Recht so anwenden, dass ein effektiver Schutz gewährleistet sei.
(suddeutsche.de/dpa/gdo/als)
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Nach dem Bericht soll die Hausverwaltung telefonisch bestätigt haben, dass sie nicht an Afrikaner vermietet. Wie will man das vor Gericht ordentlich beweisen, wenn im Haus bereits vier Wohnungen an Afrikaner vermietet wurden?
Jeder, der die Gerichts- und Anwaltskosten selber tragen muss, würde diesen Blödsinn nicht veranstalten. Wer aber seine Wohnung vom Wohnungsamt bekommt, der kann das! Die Rechnung zahlen wir ja am Schluss!
hat sich jemand gefragt ob die wohnung für 7 personen geeignet wäre? 5 kinder in einer familie, egal welcher farbe, sind in jeder gemeinschaft ein problem.
Es ist im Artikel nicht die Frage geklärt, wem die Wohnungen eigentlich gehören. Der Hausverwaltung sicher nicht. Ist es ein Eigentümer oder sind es mehrere. Angenommen es ist eine Eigentumswohnanlage und man würde jetzt den Eigentümer der fraglichen Wohnung verklagen, würde dieser vermutlich erklären, dass er niemals was gegen Afrkaner gehabt hätte. Dann läuft das ganze ins leere.
Hausverwaltung geben manchmal Empfehlungen an Vermieter, die z. B. auch lauten, man sollte nicht zu viele Mieter aus einem fremden Land oder einem Kulturkreis in einer Wohnanlage haben, sondern lieber gut gemischt. Ist das dann schon Diskriminierung? Trotz dieser Empfehlungen bleibt es den Eigentümern freigestellt, an wen sie tatsächlich vermieten.
Wenn hier die Hausverwaltung vorauseilend, um "ihre Empfehlungen" in die Praxis umzusetzen, afrikanische Mietinteressenten abweist, ohne vielleicht den Eigentümer überhaupt zu fragen, kann man doch nicht den Eigentümer belangen. Und, wie man hier sieht, die Hausverwaltung auch nicht.
"Es ist mir unbegreiflich, wie Sie jemanden, der sein Eigentum gewaltlos und ohne jemanden zu schädigen als unverantwortlich oder gar verbrecherisch darstellen können. " - das habe ich nicht getan und würde ich auch nicht tun wollen.
Ich habe auch niemanden als verbrecherisch bezeichnet, der es nicht ist. Wer allerdings andere diskriminiert ist ein Verbrecher, weil Diskriminierung nunmal gegen unser Recht verstösst. Das mag ihrem Empfinden wiedersprechen, ist aber geltende Rechtslage.
"ohne Eigentum kein ordentlicher Staat und keine freie Gesellschaft" - ist eine Verdrehung der Tatsachen. Unser Staat gewährt Eigentum erst (- in Verbindung mit einer Pflicht). Allerdings haben auch Unrechtsstaaten oder sogar historische Sklavenhalterstaaten Eigentum anerkannt. Da war Eigentum (Sklaverei) sogar das Gegenteil von Freiheit.
Die Gesellschaft muss die Rechte nicht von Eigentümern gewähren, sondern von Personen. Eigentum ist so ein Recht, welches gewährt wird - und eben auch verpflichtet..
Es ist mir unbegreiflich, wie Sie jemanden, der sein Eigentum gewaltlos und ohne jemanden zu schädigen als unverantwortlich oder gar verbrecherisch darstellen können.
Und wenn er seine Wohnung nur an pelzige Marsbewohner vermieten will, na und, es ist sein Eigentum. Solange er das jedem Bewerber in Ruhe sagt und dem Bewerber nicht unnötiger Auffand entsteht ist das in Ordnung.
Genau so wie die Gesellschaft die Rechte von jedem Menschen tollerieren muß, muß sie auch die Rechte von Eigentümern tollerieren.
Zitat von Ihnen: "Ohne diesen gesellschaftlichen Respekt und staatlichen Schutz gebe es kein Eigentum."
Nochmal, ohne Eigentum kein ordentlicher Staat und keine freie Gesellschaft, den Beweis haben wir Deutschen. Deshalb muß ein Eigentümer auch nicht der Gesellschaft fürchterlich dankbar sein das er Eigentum hat. Vor allem weil sein Eigentum ihn schon staatlicherseits verpflichtet dafür auch Steuern zu zahlen, also Zahlungen an die Gesellschaft vorzunehmen. Gerade bei Immobilienbesitz ist das so.
Nach Ihrer Definition dürfte ein Eigentümer nicht einmal einen Messi oder Mietnomaden ablehnen, denn die gehören auch zur Gesellschaft, der der Vermieter danken muß das er ein Haus auf den Kosten seiner Arbeit bauen durfte.
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