Strittige Geldanlage:Wenn die Kasse den Bausparer nicht mehr will

  • Vor allem alte Bausparverträge sind dank relativ hoher Guthabenzinsen eine einträgliche Geldanlage.
  • Wegen der momentan extrem niedrigen Zinsen wurden seit vergangenem Jahr aber viele dieser Altverträge von den Bausparkassen gekündigt.
  • Wann genau das erlaubt ist, darum wird noch immer vor Gericht gestritten - mit teils widersprüchlichen Urteilen.

Von Jan Willmroth

Nur wenige Sparprodukte sind in Deutschland so beliebt wie der Bausparvertrag. Etwa drei Viertel aller deutschen Haushalte haben einen solchen Vertrag, der ihnen ein zinsgünstiges Baudarlehen verspricht, sobald er zuteilungsfähig ist. Lange Zeit war das eine sichere Sache, die Zinsen attraktiv und das Risiko unerheblich. Für die Sparer lohnen sich wegen der aktuell niedrigen Zinsen vor allem Altverträge. Beispielsweise erzielen Verträge, die älter sind als 20 Jahre, noch Zinsen um die drei Prozent. Die Inflation geht derweil gegen null - und Sparer machen damit ein gutes Geschäft. Nicht so die Bausparkassen: Sie sind in den vergangenen Jahren extrem unter Druck geraten, versprechen für Neuverträge nur noch 0,25 Prozent Zinsen, die alten, hohen Zinsversprechen einzuhalten, versaut ihnen die Bilanz.

Martin Schneider, Wolfenbüttel:

"Wie kann ich mich gegen die Kündigung meines Bausparvertrags wehren?"

Zehntausende Altverträge

Einige Bausparkassen haben deshalb Ende 2014 begonnen, diese Altverträge zu kündigen. Für Aufregung sorgte im vergangenen Dezember die LBS Bayern, die etwa 26 000 Bausparverträge aufkündigte, von denen einige noch mit mehr als 3,5 Prozent verzinst waren. Weitere Landesbausparkassen taten es ihr gleich, Wüstenrot und Schwäbisch Hall ebenso, auch die BHW kündigte 25 000 Altverträge. Laut mehreren Gerichtsurteilen ist das zulässig: Wenn die Sparsumme erreicht ist, darf die Bausparkasse den Vertrag beenden. Denn, so beispielsweise die Begründung der Richter am Landgericht Mainz (Az.: 5 O 1/14), Zweck eines solchen Vertrags sei der Abschluss eines Darlehens und nicht eine attraktive Geldanlage.

Dabei ist noch immer umstritten, in welchen Fällen die Kündigung rechtens ist. Unzweifelhaft ist wohl die Kündigung von Verträgen wirksam, bei denen die Sparsumme erreicht oder schon überschritten ist, wie ein Beispiel zeigt: Frau S. hat einen Bausparvertrag mit einer Sparsumme von 22 000 Euro abgeschlossen, der nach zwölf Jahren zuteilungsreif ist. Das heißt, sie hat ab dann Anspruch auf ein Baudarlehen über 22 000 Euro. Will sie dann noch kein Haus oder eine Wohnung finanzieren, spart sie weiter und kassiert die Zinsen. Erst bei 44 000 Euro wäre theoretisch Schluss, der Anspruch auf ein Darlehen hätte sich dann erledigt - aber sobald die Sparsumme erreicht ist, kann die Bausparkasse theoretisch kündigen.

Widersprüchliche Urteile

Genau das haben die Bausparkassen jetzt mit den besonders hoch verzinsten Altverträgen getan. Strittig ist aber, ob das in allen Fällen rechtens war. Denn ist der Vertrag bereits zuteilungsreif, hat aber die Sparsumme noch nicht erreicht, ist eine Kündigung rechtlich höchst zweifelhaft. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich dabei festgelegt: Solche Kündigungen seien unwirksam, weil der Zweck, ein Baudarlehen abzuschließen, noch erreichbar sei. Die Bausparkassen halten dagegen, die Kündigung von Verträgen sei zulässig, die schon mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind.

Diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen haben widersprüchliche Urteile hervorgebracht. Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus und wird dauern. So gibt etwa besagtes Mainzer Urteil den Bausparkassen recht. Zwei Gerichte haben hingegen zugunsten der Verbraucher geurteilt, etwa das Amtsgericht Ludwigsburg (Az.: 10 C 1154/15; noch nicht rechtskräftig) und das Landgericht Karlsruhe (Az. 7 O 126/15). Bis zur weiteren Klärung durch Gerichte sollten Kunden ihre Verträge genau prüfen, wenn sie eine Kündigung erhalten, und dieser widersprechen, empfehlen Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentralen bieten dazu Musterbriefe an.

Fragen zur Geldanlage an sz-finanzen@sueddeutsche.de

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