Geldanlage:Rettung der Riester-Rente

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Viele Riester-Sparer bangen, dass sie die staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Die Bundesregierung reagiert mit einer Gesetzesänderung. Doch eine Personengruppe muss nun draufzahlen.

Mit einer Gesetzesänderung bei der Riester-Rente will die Bundesregierung verhindern, dass Riester-Sparer aus Unwissenheit bereits gezahlte staatliche Zulagen zurückerstatten müssen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums auf den Weg, wonach Ehepartner nachträglich den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich entrichten können, um sich den Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit zu sichern.

Die Regierung will mit einer Gesetzesänderung verhindern, dass Riester-Sparer bereits eingezahlte Zulagen wieder verlieren. (Foto: dpa)

Für nicht berufstätige, kinderlose Ehepartner bedeutet die Neuregelung ab 2012 eine höhere Belastung: Ab dann müssen auch sie immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr zahlen. Sie hatten bisher den vollen Zulagenanspruch auch ohne eigene Beiträge.

Finanzminister Wolfgang Schäuble und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) erklärten, damit werde Familien geholfen, "die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen". Die Bundesregierung reagiere damit auf Fälle, in denen die Zentrale Zulagenstelle staatliche Zuschüsse zurückgefordert habe, weil Ehepartner irrtümlich keine Eigenbeiträge gezahlt hätten.

Bisher gab es keine Möglichkeit, sich die Zulagen durch eine nachträgliche Zahlung des Eigenbeitrages zu sichern. Diese Fälle waren ans Licht gekommen, weil die Zulagenstelle mit Hilfe eines neu eingeführten Datenaustausches mit den Familienkassen und anderen Ämtern festgestellt hatte, dass in vielen Fällen die Voraussetzungen für eine Förderung fehlten.

Bisher kann ein kinderloser nicht berufstätiger Ehepartner ohne Eigenbeiträge eine Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehepartner riestert. Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das aber: Dann wurde auch in der Vergangenheit der Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich fällig. Dies hätten jedoch viele Ehrpartner übersehen. "Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können", erklärten Schäuble und von der Leyen. Alle, die es betreffe, würden automatisch informiert.

Für die Zukunft will die Regierung das Problem lösen, indem der beitragsfreie Zulagenanspruch von Ehegatten ganz abgeschafft wird. Stattdessen müssen ab 2012 alle Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr zahlen. Wer bisher keine Eigenbeiträge geleistet habe und dann zahlen müsse, profitiert nach Darstellung der Ministerien in Zukunft davon, "dass diese Eigenbeiträge die Zusatzrente erhöhen".

© SZ vom 05.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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