Die Klage gegen die Verstaatlichung der Hypo Real Estate scheitert voraussichtlich vor Gericht. Außerdem: Die Bundesregierung verbietet Lockangebote bei Krediten.

Die vollständige Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) hat nach erster Einschätzung des Landgerichts München nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Kammer neige dazu, den sogenannten Squeeze-Out nicht als Enteignung zu werten, sagte der zuständige Richter, Helmut Krenek, zu Prozessbeginn.

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Die Immobilienbank Hypo Real Estate wurde zwangsverstaatlicht, die Aktionäre klagen dagegen vor Gericht. (© ag.ap)

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38 Kläger, darunter der ehemalige Großinvestor Christopher Flowers, wollten sich gegen den Beschluss der Hauptversammlung im Oktober 2009 wehren. Der Bund, der damals mehr als 90 Prozent an der maroden Immobilienbank hielt, hatte mit diesem die restlichen Aktien übernommen.

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