Geld kompakt:Goodbye Fannie und Freddie

Die zahlungsunfähigen Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac sollen von der Börse verschwinden. Außerdem: Erst bei Klage dürfen Leasing-Raten ausgesetzt werden.

Die USA wollen die in der Wirtschaftskrise fast untergegangenen Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac von der Börse nehmen. Grund dafür sei, dass der Kurs von Fannie Mae für einen längeren Zeitraum unter das Minimum von einem Dollar gefallen sei, teilte die Aufsichtsbehörde Federal Housing Finance Agency mit.

Justion Bohan

Alle Haare sind gerauft: Die USA wollen die Hypothekenbanken Fannie Mae und Freddie Mac von der Börse nehmen.

(Foto: ag.ap)

Mit der momentanen Entwicklung der Banken und ihrer Zukunftschancen habe die Maßnahme nichts zu tun, sagte der amtierende FHFA-Chef Edward DeMarco. Fannie Mae und Freddie Mac stehen direkt oder indirekt hinter der Mehrheit aller Hypotheken des Landes und spielen eine entscheidende Rolle für die Stabilisierung des Immobilienmarkts.

2008 waren die Unternehmen in schwere Turbulenzen geraten und mussten von der Regierung mit Milliardensummen vor dem Untergang gerettet werden. Die USA haben den beiden Banken unbegrenzte Kredite bis 2012 zugesagt. Erst im Mai forderten Fannie Mae und Freddie Mac vom Staat weitere Milliarden ein.

Kratzer im Lack

Wenn ein geleastes Auto Mängel hat, muss die Leasingrate zunächst trotzdem weiter gezahlt werden. Erst eine Klage gegen den Händler rechtfertigt die Einstellung der Zahlungen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Hintergrund ist die übliche Vertragsgestaltung beim Autoleasing. Danach muss der Kunde Mängel am Fahrzeug direkt beim Lieferanten geltend machen. Entsprechende Rechte, die eigentlich beim Leasingunternehmen liegen, tritt dieser an seine Kunden ab.

Im Streitfall hatte eine Aktiengesellschaft einen Range Rover geleast. Sie geriet mit ihren Zahlungen in Rückstand und rechtfertigte dies mit Mängeln am Auto. Trotzdem kündigte die Leasingfirma den Vertrag. Das war zulässig, urteilte der BGH.

Der Leasingkunde hätte die Mängel beim Händler nicht nur anmahnen, sondern ihre Beseitigung notfalls auch einklagen müssen. Erst dann könne der Kunde seine Zahlungen einstellen. Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, dass die Leasingfirma erst nach einer Klage vom Händler eine Rückabwicklung des Kaufvertrags, sprich die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen könne (Aktenzeichen: VIII ZR 317/09).

Schnelle Entschädigung für Lehman-Opfer

Die Gläubiger der Europa-Tochter der in der Finanzkrise zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers sollen schnell an ihr Geld kommen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) bot ihnen ein vereinfachtes Verfahren an, nach dem die Ansprüche bis zum Ende des Jahres festgestellt und mit der Auszahlung im kommenden Jahr begonnen werden könnten. Sie müssten dabei aber mit Abschlägen rechnen.

PwC fungiert als Zwangsverwalter für Lehman Brothers International Europe. Die Forderungen ihrer Gläubiger werden auf 18 bis 22 Milliarden Dollar (umgerechnet 14,6 bis 17,9 Milliarden Euro) geschätzt, aus der Insolvenzmasse sind noch rund 7,3 Milliarden Dollar übrig. Um die Auszahlung zu beschleunigen, müsse sich aber eine "überwältigende Mehrheit" der Finanzpartner von Lehman Europe darauf verständigen, ihre Ansprüche nach einem pauschalen Verfahren bewerten zu lassen, sagte PwC-Verwalter Steven Pearson.

Der übliche Weg, jeden der 6000 Einzelfälle zu bewerten, würde Jahre dauern. Wenn PwC positive Signale von den Gläubigern bekomme, könnten diese im Herbst auf Versammlungen in London und New York über das Verfahren abstimmen. Die Kunden von Lehman Brothers Deutschland waren von der Einlagensicherung des Privatbankenverbandes BdB entschädigt worden, die damit an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stieß und eine Garantie vom Bankenrettungsfonds Soffin über rund 6,7 Milliarden Euro erhielt.

Ein Sprecher des BdB sagte, der Einlagensicherungsfonds sei nicht in das europäische Verfahren, sondern unmittelbar bei Lehman Brothers in New York als Gläubiger involviert. Inhaber von Lehman-Zertfikaten waren nicht von der deutschen Einlagensicherung erfasst worden.

Viele von ihnen klagen gegen die vermittelnden Banken auf Schadenersatz, weil sie nicht vor dem drohenden Totalverlust gewarnt worden seien. Bundesweit sind rund 40.000 Anleger betroffen. Die Sparkassen und Banken gehen mit den Forderungen unterschiedlich um.

Erhöhter Gaspreis rechtmäßig

Erhöhte Gaspreise des Energiekonzerns EnBW im Zeitraum von 2005 bis 2008 sind nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts rechtmäßig gewesen. Ein ehemaliger Kunde der Energie Baden-Württemberg (EnBW) verlor seinen Prozess um offene Gasrechnungen über 1080 Euro. Er hielt die Gebühren für unangemessen.

Der Energiekonzern hatte die Preiserhöhung mit gestiegenen Bezugspreisen am Weltmarkt begründet. Diese seien an die Kunden weitergereicht worden. Der 40-Jährige war schon 2009 in erster Instanz zur Zahlung verurteilt worden. Auch seine Berufung wurde nun abgewiesen.

Die EnBW begrüßte das Urteil und betonte, die Preiserhöhungen seien transparent vermittelt worden. Der Kläger hatte seine Gasrechnungen von Ende 2005 bis 2008 auf Grundlage der Preise vom Oktober 2005 gezahlt. Die Differenz nach dem Preisanstieg - 1080 Euro - beglich er nicht. Mittlerweile hat er den Anbieter gewechselt.

Beim Verhandlungsauftakt Mitte Mai hatte er gesagt, er könne die Preissteigerungen nicht nachvollziehen. Die Richterin urteilte, das Amtsgericht habe in erster Instanz sorgfältig gearbeitet. Dem 40-Jährigen seien hingegen Fehler unterlaufen. Seine Angaben seien teils widersprüchlich gewesen. Der Vorwurf des Mannes, das Amtsgericht habe keine Ermittlungen zu den Hintergründen der Gaspreise angestellt, sei nicht berechtigt. "Das ist eine falsche Rechtsauffassung", sagte die Richterin.

In Zivilverfahren gelte der sogenannte Beibringungsgrundsatz. Der Mann hätte demnach selbst die Fakten darlegen müssen. Diese wären dann durch den Richter oder Sachverständige geprüft worden. Eine Revision ist nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann der 40-Jährige beim Bundesgerichtshof klagen.

Franzosen müssen länger sparen

Die heftig umstrittene Erhöhung des Rentenalters in Frankreich steht fest: Von 60 auf 62 Jahren wird die Altersgrenze für den Renteneintritt angehoben, wie die Pariser Regierung ankündigte. Die Zustimmung im Parlament gilt als sicher; Gewerkschaften und Opposition kündigten massiven Widerstand an.

Neben der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters von 60 auf 62 Jahre bis zum Jahr 2018 sieht die Reform unter anderem auch eine längere Beitragszeit vor, wie Arbeitsminister Eric Woerth erläuterte. Um die volle Rente zu erhalten, sollen ab 2013 Arbeitnehmer 41 Jahre und drei Monate und im Jahr 2020 dann 41,5 Jahre lang einzahlen. Auch für Beamte wird das Renteneintrittsalter entsprechend angepasst, wobei etwa für Polizisten oder Militärs die Altersgrenze niedriger bleibt.

Um das Milliardenloch in der Rentenkasse zu stopfen, sollen zudem auch neue Steuern auf hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte erhoben werden, was laut Woerth etwa 3,7 Milliarden Euro einbringen soll. Der Minister hob hervor, die Regierung wolle die Reform "verantwortungsvoll und gerecht" gestalten.

In Frankreich liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter derzeit bei 60 Jahren. Die volle Rente wird bezahlt, wenn etwa 40 Beitragsjahre erreicht sind. Ab einem Rentenalter von 65 und künftig 67 Jahren gilt dies auch unabhängig von den Beitragsjahren. In Deutschland, wo das Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht wird, können Arbeitnehmer künftig erst nach 45 Beitragsjahren auch im Alter von 65 abschlagsfrei in Rente gehen.

Ohne eine Reform würde das Defizit in der französischen Rentenkasse nach den Berechnungen einer Rentenkommission im Jahr 2050 bei etwa 64,4 Milliarden Euro liegen.

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