Vermieter müssen dafür sorgen, dass Badezimmer gelüftet werden können, um Schimmel zu vermeiden.
Ist die korrekte Belüftung nicht gegeben, ist der Vermieter dafür verantwortlich, den Schaden zu beseitigen. In einem Fall (Aktenzeichen: 307 S 44/08) vor dem Landgericht Hamburg ließ sich ein Fenster wegen der davor stehenden Waschmaschine nur spaltbreit öffnen. Ausreichendes Lüften war also nicht möglich.
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Als sich Schimmel bildete, gab es Streit darum, wer seine Pflicht vernachlässigt hatte, erläutert der Mieterverein in Hamburg. Die Richter entschieden, die Vermieterin müsse den Schimmel beseitigen.
Denn die Maschine habe in dem beengten Bad nicht anders aufgestellt werden können - auch nicht, weil andere Wasseranschlüsse fehlten. Das Aufstellen der Maschine an dieser Stelle sei daher vertragsgemäß. Die Vermieterin hätte das Fenster anders planen müssen, schildert der Mieterverein das Urteil. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass das sogenannte Querlüften nicht möglich sei. Die Mieterin müsse sich auch keine niedrigere Waschmaschine anschaffen, um das vollständige Öffnen des Fensters zu ermöglichen.
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(sueddeutsche.de / dpa / als)
Moderne Verwaltung
Baut der Vermieter in einem beengten Badezimmer ein neues Fenster ein, so muss er beachten, dass der Fensterflügel über die vor dem Fenster stehende Waschmaschine des Mieters hinweg ausreichend geöffnet werden kann. Bildet sich andernfalls Schimmel, so hat der Vermieter ihn zu beseitigen (LG Hamburg, 307 S 44/08, Urteil vom 22.1.2009, MieterJournal 2009,15) -
1. Es wurde ein neues Fenster eingebaut.
2. Interpretation: vorher ging das Fenster auf.
3. Jetzt geht das Fenster nicht mehr auf
Es ist der SZ offenbar nicht gelungen, diesen einfachen Sachverhalt in der Textmeldung wiederzugeben - Glückwunsch!
" Denn die Maschine habe in dem beengten Bad nicht anders aufgestellt werden können - auch nicht, weil andere Wasseranschlüsse fehlten. "
Zu den Anschlüssen: es gibt Verlängerungen für Wasser- und Abwasserschläuche. Damit könnte man sie auch woanders hinstellen. Die Verlängerungen funktionieren wunderbar, sowas ist auch an meiner Waschmaschine dran. Der Platz ist eine andere Frage, dazu aber der nächste Punkt.
Zur Waschmaschine ansich: Es gibt nicht "die Waschmaschine" im Laden, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Größen. Dann sollte man einfach eine kaufen, die an die Stelle passt. Das machen 98% der Leute von sich aus so.
Was mich außerdem interessieren würde, wie es sonst mit der Lüftung im Bad bei den Klägern aussieht. Im Bad auf der Toilette fallen ja auch Gerüche an, die man auch irgendwo entlüften muss. Da ging das Fenster dann doch wohl auf?!
Abgesehen davon hat jeder Mensch so einen Schlitz unter das Nase, den man bewegen und mit dem man Worte formen kann. Evtl. hätte man auch schon mal eher mit dem Vermieter reden sollen.
Bleibt zu hoffen, dass der Vermieter vor das BVG zieht und ein Mindestmaß an Mitdenken seitens der Mieter einfordert.
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Klar, dafür haben wir das Bundesverfassungsgericht. Es ist dazu da die Verfassung einiger Mitbürger zu hinterfragen.
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