Teures Eheversprechen: Homosexuelle Paare zahlen für die Heirat in Baden-Württemberg bis zu 260 Euro mehr als Hetero-Paare.
Der Bund fürs Leben soll ein ganz besonderes Ereignis sein. In diesem Wunsch unterscheiden sich Heteropaare nicht von Homosexuellen. Letztere müssen in Baden-Württemberg jedoch feststellen, dass es finanzielle Unterschiede gibt. Und die haben es in sich: Bis zu sieben Mal mehr müssen homosexuelle Paare zahlen, wenn Sie sich das Ja-Wort geben wollen.
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In Baden-Württemberg kann die Homo-Ehe bis zu 300 Euro kosten. (© AP)
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Während Heterosexuelle eine gesetzlich festgelegte Gebühr von 40 Euro entrichten, können es bei Schwulen und Lesben bis zu 300 Euro sein. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presseagentur gezeigt. Die meisten Gemeinden begründen die höheren Kosten für Homosexuelle mit dem Verwaltungsaufwand. Dafür schlägt ihnen jetzt deutliche Kritik entgegen.
Grund für die unterschiedlichen Gebühren ist die sogenannte Länderöffnungsklausel. Als die Bundesregierung 2009 das Personenstandsrecht änderte, wollte sie, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften im Standesamt geschlossen werden. Der Bundesrat setzte jedoch die Klausel fest, mit der jedes Bundesland seine eigene Regelung treffen kann. Baden-Württemberg ist das einzige Land, dass dies auch macht. Homo-Ehen werden hier nicht in Standesämtern, sondern in Landratsämtern geschlossen. Dort legen die Gemeinden die Gebühren individuell fest, anders als die Standesämter mit ihren Gebührenordnungen müsse das Landratsamt den Personal- und Zeitaufwand für den Rechtsakt komplett abdecken, lautet die Begründung. So entstehen die Gebühren, die teils weit auseinanderliegen.
Im Landkreis Calw etwa zahlen homosexuelle Paare 85 Euro. Es solle damit "auch der Unterschied zu heterosexuellen Paaren deutlich gemacht werden", erklärte eine Sprecherin. Muss ausländisches Recht angewendet werden, könnten die Kosten sogar bis auf 300 Euro steigen. Im Kreis Sigmaringen müssen gleichgeschlechtliche Paare 200 Euro für eine Homo-Ehe ausgeben. Mit am günstigsten ist die Zeremonie hingegen in Pforzheim, sie kostet 75 Euro.
Chris Kühn, Vorsitzender der Grünen in Baden-Württemberg kritisiert: "Wir wollen, dass das Ja-Wort in Zukunft die gesetzlich festgelegte Gebühr von 40 Euro für Eheschließungen kostet - unabhängig davon, ob es sich um eine Hetero-Ehe oder eine Homo-Ehe handelt." Er kritisiert weiter, dass Homo-Ehen "in schmucklose Landratsamtshinterzimmer oder gar Kfz-Zulassungsstellen verbannt" würden. "Baden-Württemberg ist in schwul-lesbischen Angelegenheiten das Schlusslicht", findet Brigitte Aichele-Frölich vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland. "Wir halten dies für einen unhaltbaren Zustand und fordern dass diese beschämende Ungerechtigkeit von der Landesregierung, den Städten, und Gemeinden umgehend beseitigt wird."
Das Innenministerium in Stuttgart sieht bislang allerdings keinen Grund, etwas an den bestehenden Regelungen zu ändern. Es handele sich auch nicht um Diskriminierung, so Innenminister Heribert Rech (CDU). Die Kommunen könnten die Trauungen selbständig ins Standesamt verlegen. In Ulm, Stuttgart und Freiburg haben die Verwaltungen das gemacht. Hier kostet die Eintragung einer homosexuellen Lebenspartnerschaft nur 40 Euro. Genau soviel wie eine gewöhnliche Trauung auch.
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(SZ vom 10.08.2010/mel)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Lebenspartnerschaft in Lübbenow (Brandenburg) abschließen. Das Standesamt dort ist klasse, die Beamten total aufgeschlossen, die Verpartnerung kann wahlweise im Amt oder in der gemeindeeigenen Kirche in Wolfshagen geschlossen werden. Als Unterkunft bietet sich bei größeren Gruppen ein mietbares Herrenhaus im Ort an (bis zu 30 Personen).
Bis 1994 galt noch der § 175 StGB und ruft man nach einer Gleichstellung?
und eine Heirat von Mann und Frau ist keine Verprartnerung von Gleichgeschlechtlichen.
Unterschiedliche Gebührensätze sind erlaubt und rechtens - zumal eine Verpartnerung nicht mit der Ehe gleichgestellt ist. Schließlich dürfen Eheschließungen auch deshalb verbilligt angeboten werden, weil Ehe und Familie ja lt. Art & GG unter dem besonderen Schutz der stattlichen Ordnung gestellt sind. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind nicht unter Art 6 GG subsummierbar.
Die Aufregung wegen der unterschiedlichen Gebührensätze ist jedoch nur ein Nebenkriegsschauplatz. Die größere Diskriminierung findet bei der Einkommensteuer sattt. Der Splittingtarif bleibt Schwulen und Lesben vorenthalten.
Das ist insofern ungerecht, als es bei den Heteros auch kinderlose Ehepaare gibt (Dink-people: dubble income no kids) mit gleichem Beitrag zur Erhaltung von Volk und Gesellschaft (nämlöich Null), diese aber trotzdem den steuerlichen Vorteil des Genuß des Splittingtarifs genießen.
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Ist doch immer wieder phantastisch, in welchen phantasievollen Höhenflügen und Kategorien neue Gebührenforderungen erfunden werden, um des Bundes Säckchen nebenhei ein bisschen zu füllen............ "merkt ja keiner".
Paging