Immobilienbesitzer erkennen häufig zu spät, dass ihre Gebäudeversicherung zu wenig Schutz bietet. Sie sollten nach Investitionen den Wert anpassen.
Im Herbst und Winter ziehen zahlreiche Stürme über Deutschland hinweg. Werden Häuser abgedeckt oder krachen Bäume auf Gebäudeteile, erleben viele Hausbesitzer eine schlimme Überraschung: "Bei unseren Versicherungs-Checks, die wir den Verbrauchern anbieten, fällt uns immer wieder auf, dass Immobilienbesitzer nicht daran denken, die Wohngebäudeversicherung nach wertsteigernden Investitionen anzupassen", sagt Karin Roller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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Nach dem Orkan Kyrill Anfang 2007. Das Haus ist ein Fall für die Versicherung. (© Foto: dpa)
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Oft erkennen die Hausbesitzer diese Versicherungslücke erst im Schadensfall - "und dann kann es richtig teuer werden", warnt die Versicherungsexpertin. Wer sich eine Immobilie kauft, sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen, rät auch die Stiftung Warentest.
Unterversichert durch Sanierung
"Danach ist das Thema für viele Verbraucher aber abgehakt", erzählt Expertin Roller. Der Vertrag wird erst wieder hervorgekramt, wenn ein Schaden zu regulieren ist. Doch genau dann stellt sich oft heraus, dass das Gebäude unterversichert ist - etwa, weil ein Risiko überhaupt nicht im Vertrag berücksichtigt wurde, beispielsweise ein Leitungswasserschaden.
Unterversichert ist auch, wer im Laufe der Zeit seine Immobilie saniert und so den Wert des Gebäudes gesteigert hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein PVC-Boden durch Parkett ersetzt wurde. Solche Veränderungen muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer anzeigen. Hat er dies versäumt, bleibt er auf einem Teil des Schadens sitzen. Hat man dagegen vor dem Sturm das Dach neu eindecken lassen, zählt dies nach Angaben der Verbraucherzentrale zu den werterhaltenden Maßnahmen - und muss nicht angezeigt werden.
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@sagwas
Danke, wieder was gelernt.
ist die richtige Versicherungssumme, die entweder durch einen Gutachter oder durch einen sogenannten Summenermittlungsbogen ermittelt wird. Der Versicherer verzichtet dann im Schadenfall auf eine Überprüfung, ob die Höhe der Versicherungssumme angemessen ist. Der Schadenersatz ist natürlich auch hier niemals höher als die vereinbarte Versicherungssumme.
Hä? Noch mal:
Beispiel für Unterversicherung:
Versicherungssumme: 15000 Mark (Goldmark)
Wert des Objekts: 20000 Mark
Im Schadenfall wird die Entschädigung entsprechend um ein Drittel gekürzt. Ergo: Schaden von bspw. 10000 Mark = Entschädigung 10000 minus 3.333 Mark.
Die Mehrkosten für den Verzicht sind zu vernachlässigen - beim EFH je nach Versicherer zwischen 20 und 50 Euro im Jahr.
Entschädigung 10000 minus 3.333 Mark.
Die Mehrkosten für den Verzicht sind zu vernachlässigen - beim EFH je nach Versicherer zwischen 20 und 50 Euro im Jahr.
Entschädigung 10000 minus 3.333 Mark.
Die Mehrkosten für den Verzicht sind zu vernachlässigen - beim EFH je nach Versicherer zwischen 20 und 50 Euro im Jahr.
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