Seit vergangenem Oktober hat Eon Hanse dreimal die Preise erhöht. Das war den Kunden zu viel und klagten dagegen. Das Hamburger Landgericht hat nun angedeutet, dass Eon die Preissteigerung rechtfertigen muss. Die endgültige Entscheidung wird aber erst am 8.12. bekannt gegeben.
Der Gasversorger Eon Hanse muss nach einer vorläufigen Einschätzung des Hamburger Landgerichts seine Preiskalkulation offen legen. Das Unternehmen müsse nachweisen, dass drei Preiserhöhungen seit vergangenem Oktober um insgesamt 25 Prozent gerechtfertigt waren, teilte die Kammer am Donnerstag mit. Der schlichte Hinweis auf die Kopplung des Gaspreises an den gestiegenen Ölpreis reiche nicht aus.
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"Das Gericht hat sich unserer Einschätzung angeschlossen, dass Eon die Karten auf den Tisch legen muss. Wir sind sehr zufrieden", sagte Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale, die die Sammelklage unterstützt.
Nach Darstellung des Gerichts hat Eon Hanse im Hamburger Raum faktisch eine Monopolstellung. Weil es keinen Wettbewerb gebe, sei die Preiskontrolle durch die Verbraucher aber besonders wichtig. Sie müssten die Preiserhöhungen anhand der Kalkulationen nachvollziehen können.
Unter der Koordination der Verbraucherzentrale Hamburg hatten 54 Gasverbraucher gegen die Erhöhungen des Gaspreises durch den Versorger geklagt. Sie halten die Preise für unangemessen und fordern eine Offenlegung der Bücher des Unternehmens. Eine endgültige Entscheidung will das Gericht am 8. Dezember bekannt geben. Bis dahin hat Eon Hanse Gelegenheit, seinen Standpunkt weiter zu erläutern.
Eon Hanse in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern versorgt 650.000 Kunden.
Unterstützt wird die Klage von der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh). Sie hatte die Eon-Kunden aufgefordert, Widerspruch gegen die Erhöhungen einzulegen und die Preisaufschläge nicht zu zahlen.
Diesem Aufruf sind laut Verbraucherzentrale bislang rund 20.000 Kunden gefolgt. Eon spricht hingegen von 500 Kunden, die ihre Zahlungen reduziert haben.
Der Gasversorger hatte seine Preiserhöhungen mit steigenden Beschaffungskosten und der Ölpreisbindung begründet. Allerdings hat Eon Hanse die ausstehenden Zahlungen bislang nicht eingeklagt. Aus gutem Grund, wie die Verbraucherschützer meinen: "Eon und andere Versorger scheuen den Gang vor Gericht, weil sie dann ihre Preiskalkulationen offen legen müssten", sagt Günter Hörmann, Sprecher der vzhh. Deren Preisgabe würde nämlich belegen, dass die Erhöhungen nicht gerechtfertigt gewesen seien. Dem widerspricht der Versorger. Die Gaspreise würden sehr wohl einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, betont Unternehmenssprecherin Esther Seemann.
Die Hamburger Sammelklage hat nach Ansicht der Verbraucherschützer Pilotcharakter für die rund 17 Millionen Gaskunden in Deutschland. Denn fast alle Versorger hätten die Preise seit Herbst vergangenen Jahres um rund 25 Prozent erhöht.
Die Verbraucherzentrale erwartet, dass das Gericht in dem Verfahren drei Punkte klärt. Zunächst soll es bestätigen, dass es dem Kunden nicht zuzumuten ist zu warten, bis Eon die Zahlungen einklagt. Außerdem soll der Gasversorger zur Offenlegung seiner Preiskalkulation verpflichtet werden, und schließlich wird erwartet, dass das Gericht die Preiserhöhungen für unbegründet oder unangemessen erklärt.
Die Verbraucherschützer haben bereits erklärt, dass sie im Falle einer Niederlage Klagen bis zum Bundesgerichtshof unterstützen werden, und auch Eon hat signalisiert, dass man im Falle einer Niederlage in Berufung gehen werde.
(AP/dpa)