Will ein Mieter in seiner Wohnung einen neuen Fußboden verlegen, muss er zuerst seinen Vermieter fragen.

Will ein Mieter in seiner Wohnung einen neuen Fußboden verlegen, muss er zuerst seinen Vermieter fragen. Ohne dessen Zustimmung seien Arbeiten, bei denen in die Bausubstanz von Haus oder Wohnung eingegriffen wird, nicht zulässig.

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Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Das gilt unter anderem auch für aufwendige Badsanierungen, den Einbau einer Dusche oder einer Gasetagenheizung.

Generell sollte vor Beginn der Modernisierung eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter aufgesetzt werden. Nur dann kann der Mieter beim Auszug einen finanziellen Ausgleich für seine Arbeit fordern. Allein die Zustimmung des Vermieters zur Modernisierung reicht nicht aus, warnt der DMB.

Nach dem Gesetz kann der Mieter bei Vertragsende seine Investitionen aus- oder zurückbauen und mitnehmen. Der Vermieter kann ihm aber auch eine angemessene Entschädigung zahlen.

Der Deutsche Mieterbund hat zum Thema Modernisierung eine Broschüre herausgegeben. Auf 76 Seiten finden sich alle Rechte und Pflichten bei der Modernisierung durch Vermieter oder Mieter sowie Mustervereinbarungen, eine Checkliste und Beispielfälle.

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