Heute tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Danach müssen Hauseigentümer bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen - allerdings nicht sofort

Mieter oder Käufer von Immobilien sollen mit Hilfe des neuen Passes den Energieverbrauch besser einschätzen können. Aber was genau ist nun wann vorgeschrieben?

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So sieht ein Energieausweis aus (© Foto: Archiv)

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Von wann an brauche ich einen Gebäudepass?

Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, das vor 1965 gebaut wurde, muss Interessenten von Juli 2008 an den Energiepass vorlegen.

Besitzer jüngerer Immobilien können sich bis Anfang 2009 Zeit lassen. Inhaber von Büros oder Werkstätten brauchen den Energiepass erst vom Sommer 2009 an.

Bekommen alle Gebäude den gleichen Ausweis?

Nein. Für alle nach 1978 gebauten Häuser und für große ältere Häuser reicht ein so genannter Verbrauchsausweis. Er gibt nur den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner für die vergangenen drei Jahre an.

Kleinere Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut und nicht modernisiert wurden, müssen dagegen von Oktober 2008 an einen so genannten Bedarfsausweis haben: Für ihn untersuchen Techniker den Energiebedarf des Hauses, deshalb ist er auch deutlich teurer.

Von wann an kann ich den Gebäudepass beantragen?

Das geht schon jetzt. So lange der Ausweis noch nicht Pflicht ist, kann jeder Immobilienbesitzer wählen, ob er einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis will. Wer vom kommenden Jahr an einen Bedarfsausweis haben muss, kann sich um die Pflicht herummogeln. Denn der vorläufige Ausweis gilt zehn Jahre lang und kann so lange behalten werden.

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