Finanztest: Pflege:Helfen, ohne arm zu werden

Pflegefall - für viele Familien ist das ein Schreckensszenario, und zwar nicht nur menschlich, sondern auch finanziell. "Finanztest" zeigt, welche Versicherungen den besten Schutz gewähren und welche Fallstricke zu beachten sind.

Finanztest hat sich umfangreich dem Themen­gebiet Pflege gewidmet: Das Themenpaket Pflege informiert darüber, wofür und wie es Leistungen aus der Gesetzlichen Pflege­versicherung gibt, wieviel Unterhalt Kinder an ihre Eltern zu leisten haben, und was Private Zusatz­versicherungen taugen. Dazu ein Test von 30 Pflege­tagegeld­versicherungen.

Pflegeversicherung kommt erst 2008

Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

(Foto: dpa)

Pflegefall in der Familie: So hilft die Pflegeversicherung

Rund 2,4 Millionen pflegebedürftige Menschen bekommen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ihre Leistungen sind für viele Familen eine wichtige Hilfe, denn die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt.

Doch erst einmal müssen die Betroffenen herausfinden, was ihnen zusteht: Neben dem monatlichen Pflegegeld oder der Kostenübernahme für professionelle Pflegedienste gibt es zum Beispiel Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder für die Anschaffung eines Badewannenlifts. Die Pflegeversicherung zahlt auch, wenn die pflegende Person erkrankt oder Urlaub braucht.

Vom Gutachten bis zur Pflegestufe

Leistungen der Pflegeversicherung kommen nicht von selbst: Pflegebedürftige Menschen müssen sie bei ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung beantragen. Ein medizinischer Gutachter prüft, wie viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Aufstehen, Körperpflege oder Essen braucht.

Danach richtet sich die Pflegestufe, von der wiederum die Höhe der Leistungen abhängt. Demenzkranke Menschen, die körperlich noch fit sind, bekommen nach dieser Definition oft keine Pflegestufe. Trotzdem können ihre Angehörigen bis zu 2400 Euro im Jahr für die Betreuung und Beaufsichtigung bekommen.

Elternunterhalt: Kinder zahlen für Pflege der Eltern

Ein Platz im Pflegeheim kostet leicht 3000 bis 4000 Euro im Monat. Reichen Zahlungen aus der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Eltern nicht, springt zunächst das Sozialamt ein. Anschließend versucht die Behörde, Geld bei den Kindern einzutreiben.

Seit Anfang des Jahres ist jedoch der Selbstbehalt erhöht. Das heißt: Kinder dürfen mehr Geld für sich behalten. Der Mindestselbstbehalt für die zum Elternunterhalt verpflichteten Kinder beträgt nun nach der Düsseldorfer Tabelle 1500 Euro (vorher 1400 Euro). Für einen Ehepartner kommt ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 1200 Euro (ehemals 1050 Euro) dazu. Im Einzelfall kann die Unterhaltslast dadurch um über 100 Euro pro Monat sinken.

Indirekt haften auch Schwiegersöhne und -töchter

Schwiegersöhne und -töchter sind nicht mit den Eltern des Ehepartners verwandt. Sie sind ihnen deshalb auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Indirekt kommt es aber in Einzelfällen doch zur Haftung des Schwiegerkindes. Etwa dann, wenn der Schwiegersohn mehr als seine Ehefrau verdient und beide zusammen ein Nettogehalt von monatlich mehr als 2700 Euro erhalten.

Dann trägt der Ehemann den Hauptteil des Familienunterhalts und seine Frau hat mehr finanziellen Spielraum für Unterhalt an ihre Mutter oder ihren Vater. So kann es sogar passieren, dass eine Tochter mit einem Nettoeinkommen unter dem Selbstbehalt von 1500 Euro Elternunterhalt zahlen muss.

Vorsorgen für die eigene Zukunft

Und was wird aus mir, wenn ich selbst einmal zum Pflegefall werde? Die Kosten für eine gute Versorgung im Pflegefall werden in Zukunft sicher nicht geringer. Wer im Alter nicht auf die Kinder oder aufs Sozialamt angewiesen sein möchte, kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen.

Es gibt sie in verschiedenen Formen, die bekanntesten sind: Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung.

Pflegetagegeldversicherung im Test

Finanztest hat 30 Pflegetagegeldtarife untersucht und dabei besonders auf das Preis-Leistungs-Verhältnis geachtet. Die Modellkunden zahlten jeweils den gleichen festgelegten Beitrag - zum Beispiel 55 Euro im Monat für eine Frau, die den Vertrag mit 45 Jahren abschließt. Die Tester ermittelten, in welchem Maße die Leistungen aus dem Vertrag den geschätzten Bedarf im Pflegefall decken.

Frauen müssen deutlich höhere Beiträge zahlen als Männer, um auch nur annähernd gleiche Leistungen im Pflegefall zu erhalten. Auch wer beim Abschluss schon älter ist, zahlt mehr als jüngere Neukunden. Insgesamt sind nur zwei Angebote in allen vier Modellfällen gut.

Die Finanztest-Tipps zeigen, worauf bei Pflegeversicherung, Pflegetagegeldversicherung und dem Unterhalt für Eltern zu achten ist.

Die Finanztest-Tabelle stellt Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungen für die Pflege gegenüber.

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