Finanzen und Heiraten:Nicht nur die Liebe zählt

Hochzeit

Neben der Romantik sollten bei der Hochzeitsplanung auch die Finanzen im Blick sein.

(Foto: dpa)

Weißes Kleid und Party oder Steuern, Mietverträge und Versicherungen? Wer sich bei der Hochzeitsplanung auch gleich ganz unromantisch um die gemeinsamen Finanzen für den Alltag danach kümmert, ist später besser dran. Was Paare beachten müssen.

Von Berrit Gräber

Von wegen Luft und Liebe: Für die meisten Brautleute muss es eine Traumhochzeit sein, wenn sie sich das Jawort geben. Am liebsten mit weißem Kleid, Kirche und Riesenparty. Andere planen die romantische Strandhochzeit, weit weg in Florida oder Mexiko. Ganz gleich, wie der Rahmen fürs Jawort ausfällt, jedes der auch in 2014 voraussichtlich über 360 000 Brautpaare braucht für seine Traumhochzeit vor allem eins: ordentlich viel Geld.

Planungen für den Alltag danach werden dagegen gern vergessen, vertagt, verschoben. "Das ist nicht schlau", warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Wer den Bund fürs Leben schließt, sollte auch für den Neubeginn zu zweit bestens gerüstet sein. Für sperrige Themen wie Finanzen, Steuern oder Versicherungen gehören die Weichen rechtzeitig gestellt. Das ist zwar nicht romantisch, aber wichtig.

Wann Heiraten Steuern senkt

Dass sich Heiraten vor allem wegen des Finanzamts lohnt, gilt nur dann, wenn einer der Eheleute besser verdient als der andere. Sind die Einkünfte etwa gleich hoch, tendiert der Steuervorteil gegen null. Der Grund dafür ist das Ehegatten-Splitting. Dabei wird das Einkommen zu gleichen Teilen auf beide verteilt. Der Mehrverdiener rutscht dadurch weniger in die Steuerprogression, also in die überproportional steigende steuerliche Belastung für höhere Einkommen.

Ein echter Vorteil für Verheiratete ist allerdings, dass zusammen veranlagte Eheleute die Verluste des einen mit den Einkünften des anderen verrechnen dürfen. Das ist beispielsweise möglich, wenn der eine als Angestellter regelmäßig ein festes Salär hat, der andere als Selbstständiger öfter mal Miese einfährt und deshalb wenig bis gar keine Steuern zahlen muss. Das Minus des Selbstständigen oder Freiberuflers senkt dann die Steuerlast des Ehepaares. Ob nach der Hochzeit eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung besser ist, kann das Brautpaar mit einer Steuersoftware selbst berechnen oder vom Steuerberater respektive Lohnsteuerhilfevereine erfragen.

Mit der Steuerklasse jonglieren

Über die Kombination der Steuerklassen bestimmen Hochzeiter mit, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird - und damit auch, wie hoch das ausgezahlte Nettogehalt ausfällt. Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen: Entweder ein Mix aus Klasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen, oder IV/IV, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Oder aber die Kombi IV/IV mit Faktor. Sie soll den Ärger über die drastischen Abzüge bei Geringverdienern in der Ehe - meist Frauen - mit Steuerklasse V abmildern.

Landet das Familieneinkommen ohnehin in einem Topf, könne die Option mit Faktor ruhig links liegen gelassen werden, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Für Doppelverdiener gilt dann: Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, ist der Mix aus den Steuerklassen III und V immer eher empfehlenswert als die Kombination IV und IV. Eine Änderung der Steuerklassen ist jederzeit möglich, spätestens bis 30. November eines Jahres.

Ein Vertrag, zwei Unterschriften

Zieht ein Ehepartner nach der Hochzeit in die Mietwohnung des anderen, kann er nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Wer zum neu Angetrauten zieht, hat allerdings kein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat, sondern muss die festgelegten Fristen (meist drei Monate) berücksichtigen und rechtzeitig handeln. Aufgepasst: Beide Eheleute sollten den Vertrag unterschreiben. Steht nur einer im Mietvertrag, kann er den anderen jederzeit auf die Straße setzen, wenn er Tisch und Bett plötzlich doch nicht mehr mit ihm teilen möchte.

Wer nicht im Vertrag steht, hat bei Tod des Partners außerdem keinen Anspruch, in der Wohnung zu bleiben. Wichtig: Mietet ein Paar gemeinsam, sind beide auch zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn sie sich trennen und einer auszieht. Für den Vermieter bleiben sie Gesamtschuldner. Das heißt: Zahlt der Ex nach dem Auszug gar nicht mehr oder weniger, muss der andere für den Rest ebenfalls gerade stehen.

Kein Cent zu viel für Policen

Hochzeiter sollten ihre Versicherungen abgleichen. Das kann bis zu 200 Euro im Jahr ersparen, hat die Deutsche Vermögensberatung berechnet. Die meisten Policen wie die Rechtschutz- oder Auslandskrankenversicherung lassen sich problemlos zusammenlegen. Der BdV rät, den jüngeren Vertrag oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz aufzuheben und den Partner dann in die Bestandspolice aufzunehmen. Ein formloses Schreiben genügt dafür.

Besitzen beide Partner eine Privathaftpflicht, akzeptieren Assekuranzen eine Hochzeit manchmal als vorzeitigen Kündigungsgrund. Vor allem, wenn das Paar eine Kopie der älteren Police präsentieren kann. Ausnahme: Bei Single-Tarifen, die in der Regel günstige Konditionen vorsehen, wird die Prämie neu berechnet.

Gibt es zwei Hausratversicherungen, sind die Eheleute meist auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Bei einer jüngeren Police nach 2008 muss der Anbieter eine Kündigung oder Reduzierung des Vertragsumfangs aber in jedem Fall hinnehmen. Zu viel gezahlte Beiträge werden dann zurückerstattet. In allen anderen Fällen bleibt nur die ordentliche Kündigung, am besten per Einschreiben. Sie muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Assekuranz sein. Außerordentlich kündigen kann das Paar immer dann, wenn die Prämie nach einem Umzug in eine andere Tarifzone teurer wurde, so der BdV.

Knackpunkt Lebensversicherung

Nach der Hochzeit wird oft vergessen, das Bezugsrecht einer Lebens- oder Unfallversicherung zu ändern. Das sollte aber unbedingt dann passieren, wenn sich die Eheleute gegenseitig finanziell absichern wollen. Bringen beide eine eigene Police mit, können sie sich gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Nur so bekommt der hinterbliebene Partner im Todesfall auch die Leistung ausgezahlt. Wichtig ist diese Formalität vor allem dann, wenn der neue Mann oder die neue Frau schon einmal verheiratet waren. Sonst bleibt auch in der frischen Ehe womöglich noch der Expartner begünstigt.

Vorsicht bei Privatpatienten

Hört ein Partner nach der Hochzeit auf zu arbeiten, etwa um Kinder zu betreuen, endet seine beruflich bedingte Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ist der Partner Kassenmitglied, kann sich der betreuende Elternteil bei dessen Kasse beitragsfrei mitversichern. Ganz anders sieht es aus, wenn der Ehemann oder die -frau privat krankenversichert ist. Dann scheidet eine kostenlose Mitversicherung aus. Stattdessen muss der oder die Betroffene sich entweder selbst um eine private Krankenversicherung bemühen oder sich freiwillig gesetzlich versichern. Auch letzteres kann ins Geld gehen. Hat zum Beispiel die Frau kein eigenes Arbeitseinkommen mehr, nimmt die Krankenkasse die Hälfte des Lohnes des Mannes und berechnet auf dieser Basis ihre Beiträge. Sind beide Partner privat versichert, ändert sich nichts an der Beitragsbelastung - die Prämien bleiben dieselben, auch wenn einer der beiden nicht mehr arbeitet.

Mann weg, Geld weg

Ehepartner müssen finanziell füreinander einstehen, in guten wie in schlechten Tagen. Wird einer arbeitslos oder fällt in die Sozialhilfe, muss der Partner ihn mitversorgen. Geht die Verbindung schief, sind Eheleute ab der Trennung grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. Die frühere "Lebensstandardgarantie" für Ex-Partner gibt es seit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 nicht mehr. In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Danach soll das Kind, wenn möglich, in den Kindergarten, Mutter und Vater in den Beruf zurück. Geschiedene Eheleute müssen nicht mehr jahrelang noch für ihre Ex-Gatten finanziell aufkommen, sehr wohl aber müssen sie Unterhalt für gemeinsame Kinder zahlen, wenn diese beim anderen Ex-Partner wohnen und von diesem versorgt werden.

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