Die "Brandbeschleuniger" Leerverkäufe soll es künftig nicht mehr geben - sie wurden per Gesetz verboten. Außerdem: Die EZB rüffelt Ratingagenturen.

Spekulanten an die kurze Leine: Zwei Wochen nach dem deutschen Alleingang weitet die Bundesregierung das Verbot für riskante Börsenwetten aus. Künftig sollen in Deutschland alle ungedeckten Leerverkäufe untersagt werden. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Hoch spekulativen Wetten von Investoren auf fallende Kurse wird damit ein weiterer Riegel vorgeschoben.

Aktienmarkt weitet Verluste aus Bild vergrößern

Die Bundesregierung will sich beim Vorgehen gegen riskante Börsenwetten in Deutschland noch Spielraum lassen. Verboten sind vorerst ungedeckte Leerverkäufe von allen deutschen Aktien und von Staatsanleihen der Eurozone. (© ag.ddp)

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Die EU-Kommission will ihre Vorschläge zum Umgang mit Leerverkäufen erst im Oktober vorlegen. Nach Einschätzung von Kritikern werden die Schritte aber nicht viel bringen. Sinn machten nur weltweite Regeln. Am Ende könnte der Finanzplatz Deutschland geschwächt werden, weil Investoren wegen der Verbote noch mehr Geschäfte in Großbritannien, USA, Asien und der Schweiz abwickeln.

Mitte Mai hatte die Finanzaufsicht Bafin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der zehn größten deutschen Finanzinstitute verboten. Davon betroffen war auch der Handel mit Kreditausfallversicherungen auf Euro-Staatsanleihen.

Mit dem "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapiergeschäfte und Derivategeschäfte" werden bestimmte Geschäfte verboten sowie zwei Ermächtigungsgrundlagen geschaffen. Untersagt sind nun ungedeckte Leerverkäufe von allen deutschen Aktien und von Staatsanleihen der Eurozone. Das Gesetz gilt auch für Kreditderivate (Credit Default Swaps/CDS) auf Staatsschuldtitel der Euro-Länder, die keinen Absicherungszwecken dienen. Betroffen sind Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind.

Das Finanzministerium bekommt mit dem Gesetz Spielraum, per Rechtsverordnung flexibel nähere Bestimmungen und Ausnahmen von den gesetzlichen Verboten zuzulassen. In Zukunft könnten außerdem Derivate, die Leerverkäufe abbilden, untersagt werden. Die Bafn darf in Krisensituationen in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die nicht vom gesetzlichen Verbot erfassten Geschäfte durch eine Anordnung befristet verbieten.

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