Finanzen kompakt:FBI: Razzia bei Hedgefonds

Das FBI durchsucht mehrere Hedgefonds wegen des Verdachts auf Insiderhandel. Außerdem: Die Bafin schafft Hunderte neue Jobs, die Haspa muss bluten. Das Wichtigste in Kürze.

Die US-Bundespolizei FBI hat am Montag (Ortszeit) Büros von drei Hedgefonds in Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Insiderhandels durchsucht. Zwei der Fonds werden von früheren Managern der Firma SAC Capital geführt.

Law enforcement officials carry boxes out of building housing Loch Capital Management in Boston

Das FBI durchsuchte Büros von drei Hedgefonds.

(Foto: REUTERS)

Es handelt sich um die Fonds Diamondback Capital Management und Level Global Investors. Die beiden Hedgefonds verwalten zusammen ein Vermögen von rund neun Milliarden Dollar. Sie sicherten dem FBI ihre volle Kooperation bei den Ermittlungen zu.

Beide Hedgefonds werden von früheren Managern der Firma SAC Capital Advisors in Stamford geführt. Medienberichten zufolge sollen die Firmen zig Millionen Dollar durch geheime Informationen über Fusionen verdient haben.

Der dritte betroffene Fonds soll nach Informationen aus Kreisen Loch Capital Management sein. Bei dem Unternehmen war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erhalten. Nach Aussagen mehrerer Anwälte wollen die Ermittler noch in diesem Jahr mehrere Fälle von Insiderhandel durch Hedgefonds-Händler, Berater und Banker der Wall Street offenlegen.

HSH-Nordbank-Affäre: Richter gegen Nonnenmacher?

Im Ermittlungsverfahren gegen Topmanager der HSH Nordbank hat sich die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen eine von der Bank beauftragte Anwaltskanzlei durchgesetzt. Das Landgericht der Stadt billigte im Nachhinein eine Durchsuchungsaktion und die Beschlagnahme von Akten. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die HSH-Anwälte hatten sich gerichtlich gegen die Auswertung ihrer Unterlagen gewehrt. Nach einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) äußern sich die Richter in dem Beschluss auch inhaltlich über die HSH-Manager unter Führung von Bankchef Dirk Jens Nonnenmacher.

Auf der Internetseite des Senders heißt es: "Die drei unterzeichnenden Richter sehen nach eineinhalb Jahren Ermittlungen den Verdacht der Untreue gegen den Noch-Bankchef, einen weiteren amtierenden und vier ehemalige Vorstände als erhärtet. Die Beschuldigten hätten sich demnach 'pflichtwidrig' verhalten. Nonnenmacher und einem Ex-Vorstand wird zudem vorgeworfen, die Lage der Bank falsch dargestellt zu haben, Stichwort Bilanzfälschung."

Der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft lehnte jede Auskunft darüber ab, ob die Richter sich in dem Beschluss tatsächlich so geäußert haben. Es handele sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, sagte er. Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um das sogenannte Omega-55-Geschäft, das zu Millionenverlusten geführt hatte. Falls die Richter sich tatsächlich so geäußert haben, könnte ihre Ansicht laut NDR auch die Verhandlungen über die Trennung von Bankchef Nonnenmacher beeinflussen. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein wollen den Manager möglichst ohne Abfindung loswerden.

Noch am Montag hatte Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) Nonnenmacher verteidigt. "Ohne Nonnenmachers Job gäbe es diese Bank nicht mehr", sagte Wiegard vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Kiel. Er fügte hinzu: "Das Restrukturierungskonzept für die Bank ist im Wesentlichen unter Regie von Herrn Nonnenmacher entstanden."

Bespitzelungsvorwürfe innerhalb und außerhalb der Bank hatten Nonnenmacher den Job gekostet. Die Landesregierungen der Hauptanteilseigner Hamburg und Schleswig-Holstein hatten das Vertrauen in den 47-Jährigen verloren und HSH-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper aufgefordert, die Trennung von Nonnenmacher einzuleiten und bei der Aufsichtsratssitzung am 2. Dezember einen Nachfolger zu bestellen.

Höhere Entschädigungen für geprellte Phoenix-Anleger

Die betrogenen Anleger der insolventen Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können mit einer höheren Entschädigung rechnen. Das wurde in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) deutlich, der über die Klage eines Anlegers gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) verhandelte. Der Kläger könne auf die Erstattung der Differenz zwischen den Netto-Einzahlungen und dem von Phoenix ausgezahlten Geld hoffen, sagte der Vorsitzende Richter des Elften Senats, Ulrich Wiechers, zum Prozessauftakt in Karlsruhe.

Anspruch auf eine Auszahlung der Scheingewinne, die Phoenix den Anlegern nur vorgegaukelt hatte, haben Investoren nach Ansicht des BGH dagegen nicht. Der geprellte Anleger hatte 1999 - zuzüglich Ausgabeaufschlag - rund 19.600 Euro eingezahlt und im Laufe der Jahre rund 19.300 Euro zurückerhalten. Der letzte Kontoauszug vor der Phoenix-Pleite wies einen Gewinn von über 7500 Euro auf. Tatsächlich befand sich kein Cent auf dem Konto.

Die Pleite von Phoenix 2005 war einer der spektakulärsten Anlegerbetrugsfälle in Deutschland. Die Investmentgesellschaft, die sich vor allem am Graumarkt tummelte, hatte den Anlegern Gewinne präsentiert, tatsächlich aber Verluste geschrieben. Bislang hat die EdW nach eigenen Angaben über mehr als 23.000 Entschädigungsanträge entschieden und gut 100 Millionen Euro zugesagt. Das sich abzeichnende Urteil des BGH koste die EdW zusätzlich einen zweistelligen Millionenbetrag, sagte ihr Anwalt Achim Krämer.

Die Entschädigungseinrichtung hat schon jetzt Mühe, die rund 27.000 Investoren auszahlen, und musste dazu einen Bundeskredit in Anspruch nehmen. Die Vorinstanzen hatten die Anleger-Klage auf Entschädigung und Ersatz des Scheingewinns vollständig abgewiesen. Auch der BGH erklärte, der Anleger könne sich nicht auf den Kontoauszug berufen. Richter Wiechers machte aber klar, dass die Argumentation der EdW, die den Anlegern auch einen Anspruch auf die Differenz zwischen Netto-Einzahlung und Auszahlungen absprach, das Gericht nicht überzeugt habe.

Bafin stockt auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, stockt ihr Personal im kommenden Jahr kräftig auf. Der Verwaltungsrat werde in seiner Sitzung am Donnerstag etwa 240 neue Stellen genehmigen, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Dies entspreche einem Plus von gut 13 Prozent. Die Behörde werde dann erstmals mehr als 2000 Mitarbeiter beschäftigen. Ende 2009 seien es 1829 gewesen.

Durch die deutliche Personalaufstockung solle die Behörde ihre ständig wachsenden Aufgaben besser wahrnehmen können. Der Verwaltungsrat bleibe mit der Genehmigung der Stellen jedoch hinter den Wünschen der Bafin zurück, schreibt die FTD. Sie habe dem Vernehmen nach noch etwa 100 Arbeitsstellen zusätzlich gefordert.

Die Bafin ist für die Überwachung von Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern zuständig. Erst Anfang September hatte sie mit einem Novum gebrochen. Die Bafin überprüft seitdem die Qualität der Banken-Aufsichtsräte - weil einfach zu viele inkompetente Kontrolleure im Finanzbereich unterwegs waren. Vorher wurden nur Bankvorstände überprüft, sie können bei mangelnder Eignung abberufen werden.

Haspa muss bluten

Die Hamburger Sparkasse (Haspa) muss 200.000 Euro wegen mangelnden Datenschutzes bezahlen. Die Hamburger Datenschutzbehörde verhängte dieses Bußgeld, weil externe Finanzberater in der Vergangenheit Zugriff auf Kundendaten hatten. Die Behörde prüfte demnach seit Juli, ob die Vorkehrungen der Haspa ausreichen, damit nicht Unbefugte Kundendaten einsehen können.

Die Haspa erklärte, sie habe den Forderungen der Datenschutzbehörde "vollständig entsprochen" und bereits Ende August den Zugriff auf Kundendaten mit einer technischen Sperre "vorsorglich unterbunden". Der Zugriff auf Kundendaten sei zudem nur mit Zustimmung der Kunden erlaubt. Die externen Berater seien "ausschließlich für die Haspa tätig". Für die Sparkasse habe der Datenschutz "oberste Priorität".

Im vergangenen Jahr war bereits die Postbank in die Kritik geraten: Freie Mitarbeiter des Instituts konnten Kontostand und Kontobewegungen der Kunden einsehen. Nach Angaben der zuständigen Datenschutzbehörde ist ein solches Vorgehen illegal.

Schufa: Infos über Firmen

Verbraucher können künftig Auskünfte über die Finanzkraft von Firmen abfragen. Wer bei einem größeren Auftrag Risiken befürchtet, kann eine sogenannte Unternehmensauskunft bei der Schufa anfordern, erklärte die Auskunftei in Berlin. Auf diese Weise könnten etwa Bauherren die Bonität ihrer potentiellen Baufirma abfragen, sagte der Leiter des Verbraucherbereichs der Schufa, Tilo Walter. Das gleiche gelte, wenn Verbraucher etwa bei Handwerkern in Vorkasse gehen müssten.

Die Schufa-Unternehmensauskunft helfe Verbrauchern, "wirtschaftlich relevante Entscheidungen mit verringertem Risiko zu treffen", sagte Walter. Verbraucher erhalten die Auskunft im Internet. Sie müssen sich dafür auf der Internetseite meine-schufa.de anmelden, was einmalig 18,50 Euro kostet. Für eine Auskunft werden dann pro Firma 28,50 Euro fällig. Vor dem Abruf müssen Verbraucher bestätigen, dass sie "ein berechtigtes Interesse" an den angefragten Daten haben - etwa, weil sie wirtschaftliche Risiken eingehen.

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